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Informationen zum Schnelltest/Selbsttest

Informationen zum Anspruch auf den kostenlosen Bürgertest ab 30.06.2022 finden Sie hier.

Was ist der Unterschied zwischen Selbsttest und Schnelltest?

Ein Selbsttest (auch Laientest genannt) ist ein Test, den jede/r selbst durchführen kann. Wenn dieser positiv ist, muss ein PCR-Test erfolgen, um das Ergebnis zu prüfen. Was bei einem positiven Selbsttest gilt, können Sie dem Merkblatt


entnehmen. Antworten auf häufige Fragen zu diesem Thema sowie Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/testen/.
Ein negativer Selbsttest ist kein gültiger Nachweis für z. B. Friseurbesuche etc.


Ein Schnelltest ist ein von geschultem Personal durchgeführter und objektivierter Test (in einer Teststelle, siehe Auflistung oben). Er hat konkrete Folgen. Was bei einem positiven Schnelltest zu tun ist, können Sie dem Merkblatt


sowie der Homepage des Sozialministeriums Ba.-Wü. zum Thema “Testen“ entnehmen.
Ist das Ergebnis negativ, kann - je nach aktuell geltender Verordnung - der Negativ-Befund genutzt werden, um z. B. Friseurbesuche wahrzunehmen oder im Einzelhandel einzukaufen. Bitte legen Sie ein negatives Testergebnis Ihrer Gemeinde und dem Gesundheitsamt vor, so dass die Absonderung/Quarantäne/Isolation geprüft und ggf. aufgehoben werden kann. 

Wichtiger Hinweis zur Ausstellung von Testzertifikaten:

Wenn Sie eine Schulung erhalten haben, die Sie zur Durchführung von Antigen-Schnelltests berechtigt, dürfen Sie im privaten Bereich keine Zertifikate ausstellen. Wurden Sie z. B. als Dienstleister oder Arbeitgeber geschult, dürfen Sie auch nur in diesem Zusammenhang Zertifikate ausstellen, im privaten Bereich dürfen Sie dies nicht tun. 

Das Robert-Koch-Institut hat einen Infoflyer zu den Antigen-Tests veröffentlicht, diesen können Sie hier downloaden:

Flyer-Antigentests-Deutsch.

Was ist nach einem positiven Selbsttest zu tun? Muss ich nach einem positiven Selbsttest in Absonderung? 

Nein, ein positiver Selbsttest begründet noch keine Absonderungspflicht. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Auch für Ihre Haushaltsangehörigen besteht keine Absonderungspflicht.


Ein positiver Selbsttest muss überprüft werden durch einen Antigen-Schnelltest einer Teststelle oder PCR-Test. Erst bei einem positiven Antigen-Schnelltest besteht derzeit ein Anspruch auf einen PCR-Test


Was ist nach einem positiven Schnelltest zu tun?

Bei einem positiven Testergebnis ist davon auszugehen, dass Sie andere Personen anstecken können, auch wenn Sie keine Symptome haben. Coronavirus-Infektionen verlaufen in vielen Fällen ohne Symptome.

Was nun zu tun ist, erklärt Ihnen das Merkblatt


Nähere Informationen zum PCR-Test und zur Quarantäne finden Sie auf der Enzkreis-Seite PCR-Test und Quarantäne.

Weitere Informationen zum Testen finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums Ba.-Wü. zum Thema “Testen“

VORSICHT: Wer darf ein Testzertifikat ausstellen?

Aktuelle Informationen zum Testungen

Aktuelle Informationen zum Testungen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums oder auf der Seite des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Testen Corona

Informationen für Dienstleister zum Thema Testen

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Stand: 18.03.2022

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