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Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration gab bekannt, dass zum 1. März 2023 alle Corona-Verordnungen und damit alle Corona Schutzmaßnahmen aufgehoben werden.

Die Aufhebung umfasst neben der Corona-Verordnung auch die noch bestehenden Ressortverordnungen. Diese sind die Corona-Erstaufnahme-Schutz Verordnung, Corona-Verordnung Schule und die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen.

Die Aufhebung der Corona-Verordnung wird verbunden mit folgenden Empfehlungen:
- Es gilt auch weiterhin: Wer krank ist bleibt zuhause.
- Der Impfschutz ist immer aktuell zu halten.
- Vulnerable Gruppen sollen sich eigenverantwortlich entsprechend der AHA+L-Regeln schützen.