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Beratungsleistungen

Die Kernaufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung besteht darin, nach Ablauf des Haushaltsjahres die finanzwirtschaftlichen Vorgänge zu untersuchen. Durch die Bildung von Prüfungsschwerpunkten wird diese Aufgabe insoweit ergänzt, als teilweise Vorgänge geprüft werden, die sachlich zusammenhängen, noch im Laufen sind und durchaus auch mehrere Jahre umfassen können.
Noch weiter gehend ist aber die Beratung, die zwischenzeitlich ganz förmlich in den Aufgabenkatalog der Rechnungsprüfung aufgenommen wurde. Dies ist auch völlig richtig, denn es kann ja wohl nicht angehen, dass man nur nachträglich sagen kann, was falsch gemacht wurde. Noch wichtiger – und diese Betrachtungsweise gewinnt immer mehr an Gewicht – ist doch die Möglichkeit, Unregelmäßigkeiten oder Schäden schon im Vorfeld zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen! Alles andere könnte man dem mündigen Bürger auch gar nicht erklären!

Auch der Bundes- und die Landesrechnungshöfe haben die Beratung der jeweiligen Parlamente als konkrete Aufgabe übertragen bekommen.