Kommunal- und Prüfungsamt
Das Kommunal- und Prüfungsamt erbringt unabhängige und objektive Beratungs- und Prüfungsleistungen für den Enzkreis. Organisatorisch ist das Amt direkt dem Landrat zugeordnet. Die Aufgaben gliedern sich in folgende drei Themenfelder: Rechtsaufsicht, Wahlen und interne Revision.
Rechtsaufsicht
Die Rechtsaufsicht, oft auch als Kommunalaufsicht bezeichnet, ist Ansprechpartner für die Städte und Gemeinden im Enzkreis und berät diese in Fragen des öffentlichen Rechts, insbesondere des Kommunal-, Gemeindewirtschafts-, Steuer- und Abgabenrechts. Neben der Beratung gibt es anzeige-, vorlage- und genehmigungspflichtige Vorgänge, die von der Rechtsaufsicht zu prüfen sind.
Wahlen
Bei den Gemeinderats- und Ortschaftswahlen sowie den Bürgermeisterwahlen ist das Kommunal- und Prüfungsamt Wahlprüfungsbehörde. Hierzu gehören sowohl die Beratung der Städte und Gemeinden bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl als auch die Prüfung der Wahl von Amtswegen.
Bei der Kreistagswahl obliegt ihr die Organisation und Durchführung der Wahl sowie die Ermittlung des Wahlergebnisses.
Bei den Landtags-, Bundestags- und Europawahlen ist sie für die Organisation und Ermittlung der Wahlergebnisse verantwortlich. Die Durchführung obliegt den Städten und Gemeinden.
Ergebnisse der Wahlen
- Landtagswahl (Wahlkreis 44, Enz)
- Bundestagswahl (Wahlkreis 279)
- Europawahl
Revision
Das Kommunal- und Prüfungsamt nimmt die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamts wahr. Sie erbringt Beratungs- und Prüfungsleistungen für den Enzkreis und entlastet durch eine wirksame örtliche Prüfung die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg bei den überörtlichen Turnusprüfungen. Neben den gesetzlichen und übertragenen Aufgaben unterstützt das Kommunal- und Prüfungsamt durch Beratung, Begleitung und Beteiligung den Kreis bei der rechtmäßigen und wirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmung.