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Datenschutzbeauftragter

Das Landratsamt Enzkreis hat bereits seit dem 1.1.2010 einen förmlich bestellten Datenschutzbeauftragten. Bis zum 24.5.2018 war seine Bestellung fakultativ. Seit dem Wirksamwerden der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EUDSGVO) zum 25.5.2018 ist die Benennung  eines Datenschutzbeauftragten für jede Behörde obligatorisch.

Der Datenschutzbeauftragte ist unmittelbar dem Landrat des Enzkreises als Behördenleiter und somit für den Datenschutz Verantwortlichen zugeordnet, übt seine Pflichten und Aufgaben jedoch unabhängig aus.