© MLR BW / Jan Potente
Inhalt

Landwirtschaftsamt

Wir beraten und informieren in Sachen Landwirtschaft und Ernährung. Dazu helfen wir Ihnen bei Fragen zu den Bereichen Acker- und Weinbau, Obst- und Gartenbau sowie Hauswirtschaft und Tierhaltung weiter.
Die landschaftliche Vielfalt unseres Dienstbezirks spiegelt sich auch in den rund 700 Betrieben wieder. Diese für unsere Versorgung und Landschaftspflege wichtigen Unternehmen, aber auch Privatpersonen, Kindergärten und Schulklassen unterstützen wir vielseitig, sowohl im Amt als auch vor Ort.
Als Fachamt sind wir im Gegensatz zu anderen Ämtern im Landratsamt auch für die Stadt Pforzheim (mit wenigen Ausnahmen) zuständig.

Informationen zu:


Aktuelles

Aktuelle Themen aus unseren Fachbereichen

Mitteilungen und Hinweise des MLR

Öffentliche Bekanntmachungen des Landratsamtes Enzkreis

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Blauzungenkrankheit

Gemeinsamer Antrag

⯈ Zuständigkeiten für GA

Hier die Übersichtsliste mit den Zuständigkeitsbereichen der Sachbearbeiter/-innen.

  1. Zuständigkeiten SG2 ab April 2025

FAKT II

Aktualisierte FAKT II-Broschüre (Stand 30.11.2023)
Informationen sind im Infodienst unter folgenden Links abrufbar:
FAKT II und Gemeinsamer Antrag

Infobriefe 2025

Berufsbezogene Erwachsenenbildung 2024/2025

Vorgehensweise bei Vogelschäden in landwirtschaftlichen Kulturen

Der Wegfall wirksamer Beizmittel für Maissaatgut, die eine vergrämende Wirkung auf Krähenvögel haben, führte in den vergangenen Jahren vermehrt zu Schäden u.a. in auflaufenden Maisbeständen.

Für verschiedene Tiere wie Rabenkrähen, Ringeltauben, Nil- und Kanadagänse, die Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen verursachen können, gelten Schonzeiten. Innerhalb dieser Schonzeiten darf nach Einzelfallprüfung durch die Untere Jagdbehörde unter Zustimmung des Landwirtschaftsamtes und des RP Karlsruhe Vergrämungsabschuss genehmigt werden (nach § 41 Abs. 6 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Nr. 1 JWMG).

Ein Formular zur Beantragung des Vergrämungsabschusses finden Sie hier:

Das zukünftige Vorgehen ist wie folgt:

  1. Ausfüllen des Antrags auf Vergrämungsabschuss durch den Landwirt und Übersenden des ausgefüllten Dokuments an Sven.Nagel@enzkreis.de und „cc“ an landwirtschaftsamt@enzkreis.de
  2. Vor-Ort-Termin mit Landwirt, Jagdpächter, Untere Jagd- und Landwirtschaftsbehörde zur Schadensbeurteilung
  3. Bearbeitung des Antrags durch die Untere Jagdbehörde
  4. Prüfung des Antrags durch das RP Karlsruhe
  5. Erteilung der Genehmigung zum Vergrämungsabschuss durch die Untere Jagdbehörde.

Saatkrähen sind ganzjährig nach Naturschutzrecht geschützt. Falls Sie Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen durch Saatkrähen haben, melden Sie sich bitte auch beim Landwirtschaftsamt. Die Abschussgenehmigung kann durch die Untere Naturschutzbehörde genehmigt werden.

Bitte nutzen Sie grundsätzlich auch das neue Meldeportal für Vogelschäden!

Die Meldung geht recht schnell und bringt "offizielle Daten“ über Vogelschäden in der Landwirtschaft. Das Portal wird von ISIP betreut und wurde im Auftrag der MLR für Baden-Württemberg umgesetzt.

https://web.isip.de/meldeportal/bw

image




qr-code-meldeportal-bw_2025.png  

Die Kurzanleitung finden Sie hier:

veranstaltungen