Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist für den Enzkreis und die Stadt Pforzheim zuständig.
Wir beraten Sie zu allen Fragen öffentlicher Gesundheit und Hygiene.
Nähere Informationen zu den einzelnen Aufgabenbereichen erhalten Sie über die Seiten der einzelnen Sachgebiete.
Abkochgebot für die Gemeinde Engelsbrand ab so fort aufgehoben
Die Abteilung Gesundheit und Versorgung des Landratsamts Calw hat das für die Gemeinde Engelsbrand mit den Ortsteilen Engelsbrand, Grunbach und Salmbach bestehende Abkochgebot in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Enzkreises ab sofort aufgehoben.
Die nun vorliegenden Befunde belegen, dass die eingeleiteten Desinfektions- und Spülmaßnahmen Wirkung gezeigt haben. Nachdem nun keine gesundheitsgefährdenden Keime im Trinkwasser mehr nachweisbar sind, kann das Abkochgebot mit sofortiger Wirkung aufgehoben und das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden.
Aktuelles und Veranstaltungen
1. Dezember ist Welt-Aids-Tag
Zunahme von Hantavirus-Erkrankungen: Gesundheitsamt gibt Tipps zur Vorbeugung
Informationsmaterial zur Prävention hitzebedingter Risiken
Pressemitteilungen zum Thema Impfen
Pressemitteilung Impfungen im Erwachsenenalter
Pressemitteilung Impfungen im Jugendalter
Pressemitteilung Impfungen im Kindesalter
Pressemitteilung Jetzt Vorbeugen. Schützen. Impfen!
Windpocken: Wann muss mein Kind zuhause bleiben?
Meningokokken-Erkrankungen:
Hanta-Virus - Pressemeldung vom 24.05.2017
Masernausbruch Nordrhein-Westfalen
Aktuelle Pressemeldung zum Thema Kommunale Gesundheitskonferenz:
Pressemitteilung zum Thema Gesundheit von Flüchtlingen
Workshop "Trauma Tapping"
Pressemitteilung zum Thema Flüchtlingsgesundheit:
So kann man sich vor Infektionen schützen: http://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/
Test- und Beratungsstelle für HIV & sexuelle Gesundheit
anonym und kostenlos
Wir beraten und testen Sie gerne zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI).
Test- und Beratungszeiten
ohne Voranmeldung - just walk in...
Dienstag 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 14:00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
weitere Informationen finden Sie hier.
Versorgungsärztlicher Dienst
Wir nehmen Stellung zu Ihren Anträgen auf Schwerbehinderung und Entschädigung nach dem sozialen Entschädigungsrecht.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Antrag haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter im Sozial- und Versorgungsamt, Landratsamt Enzkreis in Pforzheim oder an die zentrale Telefonnummer 07231 - 3080 des Landratsamtes Enzkreis.
Weitere Informationen/Formulare finden Sie unter
Sozial- und Versorgungsamt
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Für Kinder, die eingeschult werden sollen, ist die Einschulungsuntersuchung verpflichtend. Wir führen diese durch. Weitere Informationen finden Sie hier.
Außerdem befasst sich der zahnärztliche Dienst mit der Jugendzahnpflege. Diese dient der Förderung der Zahngesundheit sowie der Vorbeugung und Erkennung von Zahnerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen. Hierfür sind wir in Grund-, Haupt-, und Förderschulen sowie Behinderteneinrichtungen unterwegs.
Zu Fragen der gesunden Entwicklung Ihres Kindes beraten wir Sie gern. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Fragen zum Thema Schulfähigkeit bzw. Schulversäumnis finden Sie hier weitere Informationen.
Amtsärztlicher Dienst
Vorwiegend werden wir im Auftrag von Behörden tätig und sind für bestimmte amtsärztliche Untersuchungen zuständig. Bitte beachten Sie hierzu die nachstehenden Informationen:
- Informationen aufgrund gesetzlicher Änderungen (neues ÖGD-Gesetz vom 01.01.16) bezüglich einer amtsärztlichen Untersuchung vor einer Einstellung in ein Beamtenverhältnis erhalten Sie hier:
- Amtsärztliche Untersuchung bei Prüfungsunfähigkeit führen wir unter folgenden Voraussetzungen durch:
Prüflinge sollten vor Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat des amtsärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes (07231/308-9792) mit ihrer Hochschule / Fachhochschule - unter Berücksichtigung ihrer Prüfungsordnung - die Erforderlichkeit einer amtsärztlichen Untersuchung abgeklärt haben. Sollte sich hieraus ein begründeter Auftrag der Hochschule / Fachhochschule ergeben, erfolgt eine zeitnahe Terminvergabe. - Zuständig sind wir auch für Auslandsreisende, die für die Mitführung von Betäubungsmitteln eine Beglaubigung der ärztlichen Bescheinigung nach dem Schengener Abkommen benötigen (Dienstag 13.30 - 17.00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 14.00 Uhr).
- Bestätigungen für das Finanzamt bei außergewöhnlichen gesundheitlichen Belastungen führen wir weiterhin durch.
Wichtig: Beihilfeberechtigte benötigen für die Beantragung von stationären Rehamaßnahmen seit 01.07.2015 kein amtsärztliches Zeugnis mehr. Hierfür reicht ein ärztliches Attest des behandelnden Haus- oder Facharztes !
Gesundheitsschutz / Infektionsschutz / Hygiene / Impfschutz
Unser Sachgebiet "Infektionsschutz und Hygiene in Einrichtungen" hat folgende Arbeitsbereiche:
Heimaufsichtsbehörde, Betreuungsbehörde und Psychosoziale Beratungsstelle
Als Heimaufsichtsbehörde informieren und beraten wir Heimbewohnerinnen und -bewohner sowie die Heimbeiräte und Heimfürsprecher über ihre Rechte und Pflichten. Mit Rat und Tat stehen wir Ihnen zur Verfügung, wenn Sie eine Einrichtung nach dem Heimgesetz betreiben wollen.
Wir beraten Erwachsene sowie deren Angehörige über rechtliche Betreuungen und leisten gegebenenfalls Hilfe im Rahmen des Betreuungsbehördengesetzes.
Weitere Informationen zum Thema Betreuung:
Psychisch kranke Menschen und deren Angehörige werden bei der psychosozialen Gesundheitshilfe kompetent beraten.
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich (früher Gesundheitszeugnis)
Beschäftigte im Lebensmittelbereich müssen nach IfSG §43 vor Tätigkeitsbeginn beim Gesundheitsamt an einer Belehrung teilnehmen. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung finden Sie hier. Bitte lesen Sie sich diese Informationen vor der Anmeldung sorgfältig durch!
Gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Am 01. Juli 2017 ist das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten, wonach alle Personen, die der Prostitution nachgehen, zu einer Gesundheitlichen Beratung verpflichtet sind.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Trinkwasser und Umwelthygiene
Das Sachgebiet Trinkwasser und Umwelthygiene hat drei Arbeitsschwerpunkte:
- Trinkwasserüberwachung (-> mehr)
- Badewasser- und Badegewässerüberwachung (-> mehr)
- Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene (-> mehr)
Wer ist zuständig?
Kontakt zum Sachgebiet Trinkwasser und Umwelthygiene
Name |
örtliche Zuständigkeit |
Telefonnummer |
Frau Hoppe
|
Birkenfeld, Eisingen, Engelsbrand, Friolzheim, Heimsheim, Ispringen, Kämpfelbach, Keltern, Kieselbronn, Königsbach-Stein, Neuenbürg, Neuhausen, Niefern-Öschelbronn, Pforzheim, Remchingen, Straubenhardt, Tiefenbronn, Wimsheim, Wiernsheim, Wurmberg
|
07231/308-9674 |
Frau Hillmann-Kruschel
|
Illingen, Knittlingen, Maulbronn, Mühlacker, Neulingen, Ölbronn-Dürrn, Ötisheim, Sternenfels |
07231/308-9672 |
Sachgebietsleiter: |
Herr Dr. Goppelsröder |
07231/308-9657 |
Gesundheitliche Hilfe für geflüchtete Menschen
Sie sind aus einem anderen Land nach Deutschland gekommen? Dann kennen Sie vielleicht das Gesundheitssystem in Deutschland noch nicht gut. Hier sind Informationen.
In Deutschland gibt es zwei Versorgungssysteme: Die Ärzte in der Praxis sind für leichte und mittelschwere Erkrankungen, für Impfungen und für Vorsorgeuntersuchungen zuständig (ambulantes System). In den Krankenhäusern werden schwere Erkrankungen behandelt und Operationen durchgeführt (stationäres System). Beides wird von der Krankenkasse bezahlt. Außerdem können Sie bei Problemen zu verschiedenen Beratungsstellen gehen. Die meisten sind kostenlos.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Zum Gesundheitsratgeber vom Bundesministerium für Gesundheit
Zur App von Almhar als Selbsthilfeangebot
Atem- und Entspannungsübungen, angeführt in vielen Sprachen finden Sie hier
Wenn Sie sich große Sorgen machen, unruhig sind oder schlecht schlafen, können Sie sich an uns wenden. Wir bieten Ihnen Information und Unterstützung an, damit Sie die Belastung durch die Flucht, die neue Umgebung und die anderen Sitten besser vertragen. Wir haben fortlaufende Hilfsangebote:
Informationen zum Datenschutz im Gesundheitsamt
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Landratsamt Enzkreis – Gesundheitsamt –. Sie erreichen den zuständigen Datenschutzbeauftragten unter:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Rolf Oreans
Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim
E-Mail: rolf.oreans@enzkreis.de
Website: www.enzkreis.de
Betroffene Personen können sich bei Fragen und Anregungen zum Datenschutz direkt an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.