Vermessungstechnische Gutachten
Mit dem Gutachten wird der Grenzverlauf zwischen Flurstücken amtlich festgestellt. Bauliche und sonstige Einrichtungen (Gebäude, Mauern, Zäune) werden eingemessen und der Abstand zur Flurstücksgrenze dargestellt. Das vermesssungstechnische Gutachten dient auch als amtlicher Nachweis für die Lage von Gebäuden und Anlagen.
Kosten
Es werden Gebühren nach dem Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Gebührenverordnung MLR berechnet.