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© Sven Nagel
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Pflanzenschutz

Wir beraten Sie gerne und berücksichtigen dabei unsere regionalen Besonderheiten.

Durch die Durchführung von eigenen Versuchen in Zusammenarbeit mit Landwirten bilden wir uns eine marktunabhängige Meinung.

Integrierter Pflanzenschutz 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

hier finden Sie das aktuelle Heft "Integrierter Pflanzenschutz für das Jahr 2024".

Integrierter Pflanzenschutz Ackerbau und Grünland 2024

Link: Integrierter Pflanzenschutz 2024

Sachkundeausweis Pflanzenschutz

Durch das Inkrafttreten des novellierten Pflanzenschutzgesetztes am 14. Februar 2012 und der neuen Pflanzenschutz-Sachkunde-Verordnung am 06. Juli 2013 haben sich folgende wesentlichen Neuerungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz ergeben:

www.pflanzenschutz-skn.de

[mit Information zur Beantragung eines Sachkundeausweises]

Liegt der Zeitpunkt des Abschlusses, der zur Erlangung des Sachkunde-Ausweises berechtigt, mehr als drei Jahre in der Vergangenheit, muss neben dem Nachweis der Sachkunde auch der Beleg darüber, dass seither Fortbildungsveranstaltungen gemäß § 9 Absatz 4 des Pflanzenschutzgesetztes mit einer Dauer von 4 Stunden besucht wurden, ebenfalls vorgelegt werden.

Bei Personen, die im Rahmen ihres Studiums oder in der neuen Sachkundeverordnung nicht anerkannten Ausbildungsberufen die Sachkunde Pflanzenschutz erlangt haben, wird ein Nachweis der ausbildenden Stelle erforderlich (z. B. der Hochschule).

Die Beantragung erfolgt am einfachsten "online". Nachweise können entweder dem Online-Antrag als eingescanntes Dokument beigefügt oder unter Angabe der Online-Antragsnummer an die zuständige Dienststelle gesendet werden. Zuständig ist das Landwirtschaftsamt des Wohnortes.

Weitere Informationen erhalten sie unter folgendem Link:

Sachkunde Pflanzenschutz

Hier kommen Sie ebenfalls über einen weiteren Link zur Online-Beantragung.

Personen, die selbst keine Online-Beantragung vornehmen können, haben die Möglichkeit, sich unter Telefon 07231 / 308 – 1814 direkt an das Landwirtschaftsamt des Enzkreises zu wenden, um Auskünfte zu erhalten oder um einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Die Gebühren liegen bei der Online-Beantragung bei 30,- €, ansonsten bei 40,- €.

Nach Bezahlung der Gebühr beim Landratsamt Enzkreis erfolgt der Druck und Versand des Sachkundeausweises (Scheckkartenformat) an die im Antrag angegebene Adresse.

Der Sachkundeausweis ist immer nur in Verbindung mit einem amtlichen Dokument mit Lichtbild (z. B. Personalausweis) gültig.

Warndienst Ackerbau