EU-Ausgleichsleistungen
Verschiedene Projekte und Bewirtschaftungsschwierigkeiten bei landwirtschaftlichen Flächen wie Äckern und Wiesen sowie Tierhaltung werden mit Mitteln der Europäischen Union, des Bundes und des Landes unterstützt. Damit werden der Erhalt landwirtschaftlicher Betriebe sowie Maßnahmen für den Umwelt- und Naturschutz gefördert. Die Bündelung der verschiedenen Anträge gibt dem Verfahren den Namen: Gemeinsamer Antrag (GA). Link hierzu: GA 2020
Ergänzend zum Infodienst des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz finden Sie bei uns Informationen zu unserem Antragsverfahren. Im Vorfeld eines jeden Antragsjahres bieten wir Schulungen und Informationsveranstaltungen an. Ansonsten beraten wir Sie gerne telefonisch oder persönlich.
Antragstellung FIONA 2021 - Vorabinformation
Ihre Unterstützung über den PC: FIONA, HI-Tier und ZID
Für Antragsteller und Nutztierhalter stehen PC-Programme kostenlos zur Verfügung. Sie können alle über eine Internetverbindung mit vorhandener Antragstellernummer und nur einem gemeinsamen Kennwort (PIN) genutzt werden. Die Kennwortverwaltung erfolgt über HI-Tier. Nach verschiedenen Fristen muss das Kennwort erneuert werden, d.h. FIONA weist automatisch darauf hin. Es kann aber auch unabhängig davon geändert werden.
FIONA - Flächeninformation und Online-Antrag
FIONA ist für Mozilla Firefox optimiert. Wir empfehlen grundsätzlich die Antragstellung über FIONA. Damit haben Sie insbesondere folgende Antragsunterstützung:
- Umfangreiches Kartenprogramm mit Luftbildern
Ansicht, Ausdruck und Messung von Flächen und Kulissenansichten (z.B. Katasterdaten, Hangneigung, Erosion, Wasserschutzgebiete). - Auswertungsmöglichkeit
Kein mühsames Zusammenzählen von Flächendaten durch Datenübersichten relevanter Daten (z.B. Gesamtübersicht, Schlaglisten, Kulturarten- und MEKA-Summen).
Die Antragsdaten können auch in separaten Programmen (z.B. Schlagprogramm) verwendet werden. - Elektronische Übertragung aller Antragsdaten mit Schlagskizzen
Skizzen einmal gemacht, dauerhaft genutzt und Papier gespart. - Plausibilitätsprüfung
Minimierung typischer Ausfüllfehler durch Prüfung von Dateneingaben, kein Vergessen wichtiger Angaben. - Schnellbearbeitung
Dank Sortierfunktion und Sammeleingabe viel schneller und sicherer als mit Papierausfüllung.
Vorhandene elektronische Schlagskizzen aus dem Vorjahr werden automatisch übernommen . Alle wichtigen Informationen (unter anderem Computervorausetzungen, Handbücher, Schulungsvideos) und Zugangsmöglichkeiten (auch Demobetrieb zum Ausprobieren) finden Sie auf den Internetseiten von FIONA:
HI-Tier - Herkunfts- und Informationssystem Tiere
Online-Verwaltung aller Tierbestandsveränderungen bei Schafen, Ziegen, Schweinen und Rindern.
ZID - Zentrale InVeKoS-Datenbank
(InVeKoS - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem)
Online-Verwaltung der Zahlungsansprüche für Einheitliche Betriebsprämie.
Zahlungsansprüche
Für die Fördermaßnahme Einheitliche Betriebsprämie (EBP) sind Zahlungsansprüche (ZA) Grundlage. Unabhängig der beantragten Betriebsfläche kann maximal nur so viel EBP gewährt, wie die Betriebsfläche förderfähig ist und wie ZA vorhanden sind. ZA werden auf Basis der Flurstücksdaten 2005 zugewiesen und können sich also durch rückwirkende Umsetzung aktueller Kontrollergebnisse (Flächenkorrektur) oder Einzug ungenutzter ZA (d.h. für zwei aufeinander folgende Jahre) noch verändern.
Der Handel mit vorhandenen ZA geschieht privatrechtlich auf dem freien Markt. Auch die Verwaltung dieser Zahlungsansprüche erfolgt eigenständig über das ZA-Konto (ZID, siehe Fachprogramme). Wenn Sie Fragen zur ZID-Nutzung und ZA haben, sind wir gerne behilflich.
Hinweise
- ZA-Übertragungen müssen in der Regel bis 15. Mai des Antragsjahres abgeschlossen sein und die Übertragung in Papierform bis 9. Juni des Antragsjahrs gemeldet werden.
- Auch bei Hofübergaben oder Rechtsform-Änderungen (wann immer sich die Antragstellernummer ändert) ist eine Übertragung der Zahlungsansprüche erforderlich.
- Zahlungsansprüche, die zwei Jahre nicht genutzt wurden, werden in die nationale Reserve eingezogen.
- ZA sind neben der ZID und FIONA (Onlineauskunft des aktuellen Stands) in den Bewilligungsbescheiden für EBP ausgewiesen. Wir empfehlen deren sorgfältige Prüfung.
Hier können Sie das Formular zur Meldung der Übertragung von Zahlungsansprüchen aufrufen: 2020-ZA-Übertragungsmeldung
Dauergrünlandumwandlung
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen für das Antragsjahr 2021
Hinweis:
Für das Antragsjahr 2021 muss der Antrag auf Förderung bis spätestens 31. Dezember 2020 (Ausschlussfrist) beim Landwirtschaftsamt vorliegen.
Bei Fragen können Sie sich gern an Frau Will unter der Tel.-Nr. 07231/308-1826 wenden.
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