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Informationen zum Wolf für Nutztierhalter/innen]

Zum Herdenschutz gibt es vor allem zwei Möglichkeiten. Dies ist das Ergebnis eines gemeinsamen Projekts von Landesschafzuchtverband und NABU-BW.

1. Schutz durch Zäune und Netze

Zäune und Netze sollten folgende Anforderungen erfüllen:
  • Elektrifizierbare Zäune müssen fest im Boden verankert sein und stabil stehen
  • Mindesthöhe 90 cm, die erste stromführende Litze bei max. 20 cm
  • durchgehende elektrische Spannung von mind. 3000 Volt, in diesem Zusammenhang muss auf geeignete Erdung und Weidezaungeräte geachtet werden
  • Festzäune brauchen mind. 120 cm Höhe mit zusätzlichem Untergrabungsschutz
  • Litzensysteme mind. 5 Litzen mit den Höhen 20/40/60/90/120

2.Schutz durch Herdenschutzhunde

Hier sind folgende Hinweise zu beachten:
  • Einweisung durch erfahrenen Halter von Herdenschutzhunden wird empfohlen
  • Einsatz von gut ausgebildeten erwachsenen Hunden
  • Zukauf nur von seriösen Züchtern
  • vor Anschaffung eines Hundes unbedingt beim Veterinäramt Genehmigung einholen

Weitere Informationen

Weitergehende Informationen enthält der 107-seitige Abschlussbericht zum Projekt „Durchführung von Herdenschutzmaßnahmen in der Weidetierhaltung in Baden-Württemberg“, der auch auf der Homepage des Landesschafzuchtverbandes (www.schaf-bw.de) heruntergeladen werden kann.

Ansprechpartner im Landwirtschaftsamt Enzkreis ist Christian Kutter, Tel. 07231 308-1830, E-Mail Christian.Kutter@enzkreis.de.

Wichtig:

Das Umweltministerium erinnert daran, dass im Mai die Übergangsfrist für die Weidetierhalter in der Förderkulisse "Wolfsprävention" endet. Danach wird nur noch entschädigt, wenn die Tiere entsprechend eingezäunt wurden.