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Jobcenter

Wir sind seit dem 1. Januar 2012 für die Betreuung und Vermittlung von langzeitarbeitslosen Menschen in Eigenregie zuständig. Neben der Bearbeitung und Zahlung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, kümmern sich rund 30 Fallmanager*innen um die Langzeitarbeitslosen. Hauptziel des Jobcenters ist, Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Wenn dies nicht sofort gelingt, werden passende Eingliederungsmaßnahmen (zum Beispiel zur Weiterbildung) angeboten.

Der Arbeitgeberservice hilft konkret, eine Arbeitsstelle auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden.

JobZentrale

JobZENTRALE für Pforzheim und Enzkreis
Stellenangebote, Ausbildungs- und Praktikumsplätze

Arbeitgeberservice

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Arbeitgeberservice sind die Schnittstelle zwischen Ihrem Unternehmen und den Arbeitsuchenden. Wir unterstützen Sie bedarfsgerecht und helfen Ihnen, interessante Lösungen zu finden.

Arbeitsvermittlung/Fallmanagement

Ziel ist die individuelle Förderung und passgenaue Vermittlung von arbeitsuchenden Menschen in den Arbeitsmarkt. Hierzu arbeiten Fallmanagement und Arbeitgeberservice in enger Kooperation zusammen. In einem persönlichen Gespräch werden Ihre Stärken und Schwächen analysiert und die Fördermöglichkeiten sowie die persönlichen Aufgaben und Ziele in einer Eingliederungsvereinbarung festgelegt.

Unter 25-jährige Personen werden speziell gefördert, insbesondere wenn sie noch keinen Schulabschluss beziehungsweise keine abgeschlossene Ausbildung haben.

Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungspaket unterstützt Kinder und Jugendliche, die bei der Bewilligung von Leistungen nach dem  SGB II bzw. SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag als Haushaltsmitglieder berücksichtigt werden, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld)

Das Bürgergeld besteht aus folgenden Komponenten:

  • Regelbedarf
  • Mehrbedarfe
  • Leistungen für Unterkunft und Heizung

Die Leistungshöhe richtet sich nach der individuellen Bedürftigkeit der Antragstellerin/des Antragsstellers.

Schuldnerberatung

Wir bieten Hilfe für Menschen, die durch Schulden in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit ihnen die Ursachen der Überschuldung herauszufinden und Lösungswege zu erarbeiten.

Unterhaltssachbearbeitung

Im Rahmen der Hilfegewährung nach SGB II überprüfen wir die Unterhaltsansprüche der Leistungsempfänger/-innen gegenüber Dritten und setzen diese gegebenenfalls durch.

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus)

Logo_ESF2021

Bereits seit 1957 stellt der ESF den Mitgliedsstaaten im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Mittel zur Verbesserung des Arbeitsmarktes zur Verfügung. Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) fördert in der Förderperiode 2021 - 2027 den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in Europa und unterstützt künftig auch das europaweite Politikziel „Ein sozialeres Europa“.

Um die zur Verfügung stehenden Fördermittel entsprechend den regionalen Erfordernissen einzusetzen, sind in Baden-Württemberg landesweit regionale ESF-Arbeitskreise mit Vertreterinnen und Vertretern der regional relevanten Akteuren der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsagentur, Liga der freien Wohlfahrtspflege, Kammern, kommunale Frauenbeauftragte, Schulen) eingerichtet. In der Förderperiode 2021 - 2027 erfolgt in  Baden-Württemberg die regionale Förderung im spezifischen Ziel „h“.

Der regionale ESF-Arbeitskreis hat die regionalen Förderschwerpunkte für die Förderjahre 2024 und 2025 festgelegt. Er wird die eingehenden Projektanträge bewerten bevor sie zur endgültigen Entscheidung an die L-Bank weitergeleitet werden.

Folgende Förderschwerpunkte wurden für den Zeitraum von 01.01.2024 – 31.12.2025 vereinbart:

  • benachteiligte, marginalisierte, entkoppelte ggfs. von Wohnungslosigkeit bedrohte junge Menschen, Schulabbrecher*innen
  • langzeitarbeitslose Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen - auch außerhalb des SGB-Leistungsbezugs, rechtsübergreifende Maßnahmen

Für die beiden kommenden Jahre stehen dem Enzkreis jeweils 165.000 Euro für die regionalen Projekte zur Verfügung.

Die Mindestteilnehmendenzahl pro Projekt beträgt grundsätzlich 10 Teilnehmende.


Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank). Die L-Bank leitet die Anträge nach Ablauf der Antragsfrist zur Bewertung an die regionalen Arbeitskreise weiter.

Die Antragstellung erfolgt über das webbasierte Antragsverfahren ELAN.

Antragsformulare und detaillierte Hinweise zum Ausfüllen des Antrags stehen auf der Webseite des Landes www.esf-bw.de ab Anfang August 2021 bereit.

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank), Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe.

Anträge müssen bis spätestens 31. Mai 2023 bei der L-Bank eingegangen sein!

Die ESF-Geschäftsstelle des ESF-Arbeitskreises des Enzkreises erbittet zeitgleich eine Kopie des Antrags.



Wer ist zuständig?

Achim Oeder

Stellv. Amtsleitung

Zähringerallee 3

75177 Pforzheim

Wo finde ich weitere Informationen?

ESF in Baden-Württemberg

ELAN Antragsverfahren

Dokumente

ANDANTE - ein ambulantes Angebot für Menschen mit Suchterkrankung

Das Projekt ANDANTE bietet Menschen mit Suchterkrankungen ein ambulantes arbeitsorientiertes Angebot.

ANDANTE möchte Interessierten helfen, ihre Fähigkeiten (wieder) zu entdecken und Ihnen die Möglichkeit geben, herauszufinden was sie in beruflicher, gesundheitlicher und sozialer Hinsicht erreichen möchten.

Informieren Sie sich über Inhalte, Ablauf und Zielgruppe von unserem Projekt unter https://www.andante-bw.de.


ANDANTE ist ein Modellprojekt und wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen des Förderprogrammes „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ gefördert.

Wer ist zuständig?

Miriam Ladányi

Projektkoordination "Andante"

Zähringerallee 3

75177 Pforzheim