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Bodenschutz

Böden stellen in ihrer Fruchtbarkeit und Vielfältigkeit einen natürlichen "Boden-Schatz" dar und gehören zu den natürlichen und unverzichtbaren Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen. Daher ist es unsere Pflicht, diesen Naturkörper zu erhalten und in seinen vielfältigen Funktionen vor Belastungen zu schützen und gegen bereits eingetretene Beeinträchtigungen vorzugehen.

Altlastverdächtige Flächen sind ehemalige Deponieflächen und Müllplätze wie auch Grundstücke von Betrieben, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist und die deswegen mit Schadstoffen belastet sein können. Zu letzteren gehören beispielsweise aufgegebene Tankstellen, ehemalige chemische Reinigungen, stillgelegte Holzbehandlungsanlagen in Zimmereibetrieben sowie frühere metallverarbeitende Betriebe, in denen Lösemittel oder Chemikalien eingesetzt worden sind. Besteht nicht nur der Verdacht einer Verunreinigung, sondern liegt eine solche nachweislich vor, spricht man von einer Altlast.

Die Kenntnis über altlastverdächtige Flächen und festgestellte Altlasten ist zur Beurteilung von Bauvorhaben, für die Aufstellung von Bebauungsplänen, für die Kredit- und Immobilienwirtschaft und für das angestrebte Recycling von Brachflächen im Innenbereich von Städten und Gemeinden meist unerlässlich.

Bodenbeeinträchtigungen können täglich neu entstehen. Verkehrsunfälle, bei denen Kraftstoff ausläuft oder Transportgüter freigesetzt werden, Leckagen an privaten Heizöltanks und Vorkommnisse an betrieblichen Anlagen sind mögliche Ursachen dafür. Hat die Bodenbeeinträchtigung einen aktuellen Bezug, liegt eine schädliche Bodenveränderung im Sinne des Bundes-Bodenschutz-Gesetzes vor. Besteht lediglich der Verdacht einer Verunreinigung infolge der genannten Ereignisse, wird das betroffene Grundstück als Verdachtsfläche eingestuft.

Was sind unsere Aufgaben?

Als Bodenschutzbehörde

  • bewerten wir Bodenschadensfälle
  • treffen wir bei Bedarf Sofortmaßnahmen, wenn nötig auch außerhalb der regulären Dienstzeit im Rahmen unserer Rufbereitschaft
  • ordnen wir Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen an
  • können wir, wenn es erforderlich ist, die Nutzung einer Fläche auf bestimmte Vorhaben beschränken
  • geben wir Beurteilungen zur Verwertung von Stoffen (z. B. Klärschlamm oder Kompost) ab
  • bringen wir Belange des Bodenschutzes in die Regional- und Bauleitplanung und die Baugenehmigungsverfahren ein
  • erfassen wir laufend Flächen mit bodenschutzrechtlicher Relevanz