Trinkwasserüberwachung
Trinkwasser muss gemäß der geltenden Trinkwasserverordnung frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein.
Für die Einhaltung der geforderten Trinkwasserqualität sind die Wasserversorgungsunternehmen sowie ab der Übergabe des Trinkwassers in die Trinkwasser-Installationen von Gebäuden auch die Betreiber einer Einrichtung bzw. Haus- und Wohnungsbesitzer verantwortlich. Qualitätskriterien für unser Trinkwasser sind im Einzelnen in der Trinkwasserverordnung festgelegt.
Aufgabe der Gesundheitsämter ist es, die Einhaltung der Qualitätskriterien zu überwachen.
Die Enzkreiskommunen und die Stadt Pforzheim beziehen ihr Trinkwasser aus Brunnen oder Quellen örtlicher Wasserversorger und teilweise auch von Fremdversorgern, wie etwa von der Bodenseewasserversorgung, dem Zweckverband der Mannenbachwasserversorgung oder dem Zweckverband der Schwarzwaldwasserversorgung. Fremdwasser wird entweder zu 100 Prozent oder aber anteilig gemischt mit Eigenwasser an die Verbraucher abgegeben.
Informationen zum Thema Trinkwasser
Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 der Trinkwasserverordnung – 17. Änderung:
Weitere Informationen zum Thema Trinkwasser:
http://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser
https://www.dvgw.de/wasser/trinkwasser-und-gesundheit/legionellen/
Formulare und Merkblätter:
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