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Infektionsschutz und meldepflichtige Erkrankungen

Infektionsschutz

Die wesentliche rechtliche Grundlage für unsere Tätigkeit ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit dem Zweck, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, also Schutz der Bevölkerung.

Nach dem IfSG dürfen Personen gewerbsmäßig z.B. bestimmte Lebensmittel erstmalig nur dann Inverkehrbringen, wenn sie eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines von uns beauftragten Arztes nachweisen.

Weitere Informationen finden Sie hier und Sie gehen zur direkten Online-Buchung: 

Links:

http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Seiten/default.aspx

https://www.infektionsschutz.de/

Meldepflichtige Erkrankungen

Das IfSG sieht eine Meldepflicht vor für bestimmte Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung und Tod und labordiagnostische Nachweise von Krankheitserregern. Danach versuchen wir, die Infektionsquelle zu ermitteln und leiten geeignete Vorbeugemaßnahmen zum Schutz der Betroffenen und ihrer Umgebung ein.

 

Links:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/infekt_node.html

https://www.infektionsschutz.de/infektionskrankheiten/

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Fachinformationen/Infodienste_ Newsletter/InfektNews/Seiten/default.aspx