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Straßenrecht und -liegenschaftsverwaltung

Wesentliche Aufgaben des Bereichs Straßenrecht sind:

  • Abwicklung von Sondernutzungserlaubnissen und Gestattungsverträgen
  • Stellungnahmen zu Bauvorhaben Dritter aus straßenbaulicher Sicht

Bei der Straßenliegenschaftsverwaltung wird der notwendige Grunderwerb abgewickelt, welcher für Zwecke des Straßenbaus und für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen benötigt wird.

Wer ist zuständig?