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Straßenplanung

Der Landkreis ist Straßenbaubehörde für Kreisstraßen, er betreibt für die Kreisstraßen:

  • alle Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, z.B. die Beseitigung gefährlicher Querungen und Kreuzungen durch den Einbau von Querungshilfen
  • Bau von Radwegen (entlang bestehender Kreisstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten)
  • Stellungnahmen zu Bauvorhaben Dritter aus straßenbaulicher Sicht

Die Planung einer neuen Straße stellt eine komplexe Aufgabe dar, die in hohem Maße interdisziplinäre und kooperative Zusammenarbeit voraussetzt. Die Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes sind dabei wesentliche Aspekte der Straßenplanung. Um das Baurecht für eine neue Kreisstraße zu erhalten, kann ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.

Ausbau der K 4569 / K 1017 zwischen Mönsheim und Flacht (bis km 0+400) mit Umbau des Knotens L 1134 / K 4569

Am Donnerstag, 27. April 2017, informierte das Amt für Nachhaltige Mobilität über den Stand der Ausbauplanung für die Kreisstraßen 4569 und 1017 zwischen Mönsheim und Flacht und den Umbau des Knotenpunkts L 1134 / K 4569 bei Mönsheim. Die Länge der Gesamtstrecke beträgt rund 2,1 Kilometer. Auf Enzkreisseite sind rund 1.800 Meter, auf der Seite des Landkreises Böblingen rund 300 Meter auszubauen. 

Der Straßenabschnitt befindet sich in einem schlechten Zustand und genügt nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ein Ausbau ist vor allem wegen der zu geringen Fahrbahnbreite von meist nur fünf Metern und den ungenügenden technischen Einrichtungen notwendig.
Ziel der Maßnahme ist es insbesondere, die Verkehrssicherheit und den Grundwasserschutz in diesem Bereich zu verbessern. 

Aktuell wird die Entwurfsplanung erstellt, um anschließend ein Planfeststellungsverfahren für den kreisübergreifenden Abschnitt beim Regierungspräsidium Karlsruhe zu beantragen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit richtete sich insbesondere an Betroffene und Verbände. Einzelheiten zum Projekt können den beigefügten Plänen und Präsentationen entnommen werden.  

Mit Bereitstellung dieser Unterlagen konnten alle Interessierten bis Donnerstag, den 11. Mai Anregungen und Hinweise für die weitere Planung einbringen. Insgesamt sind 14 Schreiben zu den Themenfeldern Straßen-, Radwege- und Umweltplanung sowie Sonstigem eingegangen. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und Regelwerke werden die eingegangenen Vorschläge nun geprüft und ggf. in die Planung übernommen. Die angepasste Planung wird dann im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erneut ausgelegt. 

An dieser Stelle bedanken wir uns für Ihre Rückmeldungen zu oben genannter Planung. 

Allgemeine Informationen zum Ablauf von Planfeststellungsverfahren erhalten Sie unter:  https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bauen/Seiten/Planfeststellung.aspx

Projektbezogene Informationen erhalten Sie unter:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt2/Ref24/Seiten/K-4569-K-1017-.aspx

Wer ist zuständig?