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Straßenbau


Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung dominiert der motorisierte Individualverkehr das Straßennetz. Heute werden landesweit nahezu 80 Prozent der Verkehrsleistung im Personenverkehr mit Pkw erbracht. Wichtigster Verkehrsträger im Güterverkehr bleibt auch in Zukunft die Straße. Dabei ist der Straßengüterverkehr auch zukünftig im Nahbereich bis 100 Kilometer und in der Stadtlogistik nahezu konkurrenzlos.

Zur Erhaltung der Straßen und deren Verkehrssicherheit sind Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen zwingend notwendig.

Die Bauleitung im Fachbereich Straßenbau betreut Baumaßnahmen an Kreisstraßen, z. B.

  • Aus- und Neubau von Kreisverkehrsplätzen und Radwegen entlang von Kreisstraßen
  • Neubau und Sanierung von Brücken, Durchlässen und Stützmauern
  • Sanierung und Erneuerung von Fahrbahndecken

Die Planung, der Bau und die Erhaltung von Landes- und Bundesstraßen im Enzkreis sind Aufgaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

Aktuelle Straßenbaumaßnahmen des Regierungspräsidiums Karlsruhe finden Sie
unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt4/Seiten/Strassenbaumassnahmen.aspx  

Unter Baustelleninformationssysteme Baden Württemberg (BIS) können Sie sich vor Fahrtantritt über die Lage, Art, Dauer und Schwere baustellenbedingter Verkehrsbehinderungen auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen informieren. Dargestellt werden Voll- oder Teilsperrungen durch Baustellen mit einer Dauer von mindestens acht Kalendertagen.

Die Baustelleninformationen werden sorgfältig zusammengestellt. Trotzdem kann es im Einzelfall zu Fehlern oder Änderungen kommen. Für die Angaben im BIS übernimmt der Enzkreis keine Gewähr.

Wer ist zuständig?

Der Landkreis ist Straßenbaubehörde für Kreisstraßen, er betreibt für die Kreisstraßen:

  • alle Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, z.B. die Beseitigung gefährlicher Querungen und Kreuzungen durch den Einbau von Querungshilfen
  • Bau von Radwegen (entlang bestehender Kreisstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten)
  • Stellungnahmen zu Bauvorhaben Dritter aus straßenbaulicher Sicht

Die Planung einer neuen Straße stellt eine komplexe Aufgabe dar, die in hohem Maße interdisziplinäre und kooperative Zusammenarbeit voraussetzt. Die Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes sind dabei wesentliche Aspekte der Straßenplanung. Um das Baurecht für eine neue Kreisstraße zu erhalten, kann ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.

Ausbau der K 4569 / K 1017 zwischen Mönsheim und Flacht (bis km 0+400) mit Umbau des Knotens L 1134 / K 4569

Am Donnerstag, 27. April 2017, informierte das Amt für Nachhaltige Mobilität über den Stand der Ausbauplanung für die Kreisstraßen 4569 und 1017 zwischen Mönsheim und Flacht und den Umbau des Knotenpunkts L 1134 / K 4569 bei Mönsheim. Die Länge der Gesamtstrecke beträgt rund 2,1 Kilometer. Auf Enzkreisseite sind rund 1.800 Meter, auf der Seite des Landkreises Böblingen rund 300 Meter auszubauen. 

Der Straßenabschnitt befindet sich in einem schlechten Zustand und genügt nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ein Ausbau ist vor allem wegen der zu geringen Fahrbahnbreite von meist nur fünf Metern und den ungenügenden technischen Einrichtungen notwendig.
Ziel der Maßnahme ist es insbesondere, die Verkehrssicherheit und den Grundwasserschutz in diesem Bereich zu verbessern. 

Aktuell wird die Entwurfsplanung erstellt, um anschließend ein Planfeststellungsverfahren für den kreisübergreifenden Abschnitt beim Regierungspräsidium Karlsruhe zu beantragen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit richtete sich insbesondere an Betroffene und Verbände. Einzelheiten zum Projekt können den beigefügten Plänen und Präsentationen entnommen werden.  

Mit Bereitstellung dieser Unterlagen konnten alle Interessierten bis Donnerstag, den 11. Mai Anregungen und Hinweise für die weitere Planung einbringen. Insgesamt sind 14 Schreiben zu den Themenfeldern Straßen-, Radwege- und Umweltplanung sowie Sonstigem eingegangen. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und Regelwerke werden die eingegangenen Vorschläge nun geprüft und ggf. in die Planung übernommen. Die angepasste Planung wird dann im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erneut ausgelegt. 

An dieser Stelle bedanken wir uns für Ihre Rückmeldungen zu oben genannter Planung. 

Allgemeine Informationen zum Ablauf von Planfeststellungsverfahren erhalten Sie unter:  https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bauen/Seiten/Planfeststellung.aspx

Projektbezogene Informationen erhalten Sie unter:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt2/Ref24/Seiten/K-4569-K-1017-.aspx

Wer ist zuständig?

Wesentliche Aufgaben des Bereichs Straßenrecht sind:

  • Abwicklung von Sondernutzungserlaubnissen und Gestattungsverträgen
  • Stellungnahmen zu Bauvorhaben Dritter aus straßenbaulicher Sicht

Bei der Straßenliegenschaftsverwaltung wird der notwendige Grunderwerb abgewickelt, welcher für Zwecke des Straßenbaus und für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen benötigt wird.

Wer ist zuständig?