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Bevölkerungsschutz

Unser Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger vor Schadensereignissen zu schützen, durch welche das Leben oder die Gesundheit der Menschen, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung gefährdet werden könnten.

Im Erklärvideo und unter den Unterteilungen finden Sie weitere Informationen.


Aufsichtsbehörde für das Feuerwehrwesen

Aufsichtsbehörde Feuerwehrwesen

Das Sachgebiet Bevölkerungsschutz ist beim Amt für Baurecht, Naturschutz und Bevölkerungsschutz angesiedelt und u. a. für die Aufsicht über das Feuerwehrwesen in den Gemeinden im Enzkreis zuständig.

Jede Gemeinde in Baden-Württemberg hat gemäß Feuerwehrgesetz eine, den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Somit ist die Aufstellung, die Ausstattung und der Unterhalt einer Feuerwehr eine sog. Pflichtaufgabe einer Kommune.

Im Feuerwehrwesen sind hierzu eine Vielzahl von Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen. Die Rechtmäßigkeit und die Einhaltung dieser rechtlichen Grundlagen werden vom Sachgebiet Bevölkerungsschutz geprüft. Zusätzlich erfolgt die rechtliche Beratung von Kommandanten, Mitarbeitern der Kommunen sowie Bürgermeistern. Exemplarisch werden hier einige Rechtsgrundlagen aus dem Feuerwehrbereich genannt:

  • Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg
  • Feuerwehrsatzungen der jeweiligen Kommunen
  • Feuerwehrkostenersatzsatzungen der jeweiligen Kommunen
  • Feuerwehrentschädigungssatzungen der jeweiligen Kommunen
  • Verwaltungsvorschrift Feuerwehrbekleidung
  • Verwaltungsvorschrift Ausbildung
  • Verwaltungsvorschrift Feuerwehrehrenzeichen
  • Verwaltungsvorschrift für BOS-Funkanlagen der Feuerwehren
  • Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen
  • Feuerwehrdienstvorschriften
  • Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr

Eine weitere Aufgabe ist die Funktion als Widerspruchsbehörde für Bescheide der Kommunen im Feuerwehrwesen. Hierunter fallen exemplarisch Kostenersatzbescheide für Leistungen der Feuerwehr nach dem Feuerwehrgesetz oder Personalangelegenheiten im Feuerwehrbereich.

Unsere Kommunen erstellen i. d. R. alle fünf Jahre einen Feuerwehrbedarfsplan, um sich und der Rechtsaufsichtsbehörde einen Überblick darüber zu verschaffen, wie es um die örtliche Pflichtaufgabe „Feuerwehr“ bestellt ist. Wesentliche Parameter hierbei sind die Anzahl, Verfügbarkeit und der Ausbildungsstand des Personals in der Feuerwehr. Weitere Parameter, die dargestellt werden, sind anstehende Beschaffungsmaßnahmen von Fahrzeugen, Schutzkleidung und Gerätschaften, das Gefährdungspotential einer Kommune, der Zustand der Löschwasserversorgung und der bauliche Zustand sowie die Funktionalität der Feuerwehrhäuser. Grundgedanke der Feuerwehrbedarfsplanung ist es, auf Basis der kommunalen Gefahrenpotenziale die erforderliche Leistungsfähigkeit der Feuerwehr abzuleiten. Der Feuerwehrbedarfsplan definiert dazu sowohl Planungsgrundlagen als auch die Struktur der Feuerwehr, die erforderlich ist, um diese Ziele zu erreichen. Bei der Erstellung der Feuerwehrbedarfsplanung beraten wir unsere Kommunen und die Feuerwehrführung. 

Feuerwehren im Landkreis:

Feuerwehrtechnische Angelegenheiten

Alle feuerwehrtechnischen Angelegenheiten des Landratsamts werden durch das Sachgebiet Bevölkerungsschutz bearbeitet. Hierzu zählt z. B. die Koordination der Aus- und Fortbildung der Feuerwehrleute auf Kreisebene und an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg. Folgende Aus- und Fortbildungsmaßnahmen werden durch das Sachgebiet Bevölkerungsschutz organisiert und durchgeführt:

  • Truppmann Teil 1 (Grundausbildung)
  • Sprechfunker
  • Truppführer
  • Maschinist für Löschfahrzeuge
  • Absturzsicherung
  • Gruppenführer (im Auftrag und mit Zustimmung der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg)
  • Führungskräfte-Fortbildungen zu unterschiedlichen Themen
  • Abnahme der Feuerwehrleistungsabzeichen

Als Ausbilder fungieren hierbei Kreisausbilder, die über eine langjährige Erfahrung verfügen und für ihren Bereich zusätzlich geschult wurden.

Der Lehrgang zum Atemschutzgeräteträger wird i. d. R. bei der Feuerwehr Pforzheim in der dortigen Atemschutzübungsanlage durchgeführt.

Zu unseren Aufgaben gehören außerdem sämtliche Angelegenheiten des analogen und digitalen Einsatzstellen- und Fahrzeugfunks sowie der digitalen Alarmierung. Um die flächendeckende und sofortige Alarmierung der Feuerwehrangehörigen mittels digitalem Meldeempfänger bei einem Notruf in allen Kommunen sicherstellen zu können, befinden sich über den Enzkreis verteilt über 20 digitale Alarmumsetzer (DAU). Die Errichtung und der Betrieb dieses Alarmierungsnetzes zur Alarmierung der Gemeindefeuerwehren ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises.

In Zusammenarbeit mit den 28 Gemeindefeuerwehren wurde eine Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) erstellt und wird ständig fortgeschrieben. Zusammengefasst und komprimiert kann man sagen, dass der Inhalt einer AAO aus Alarmstichworten, Alarmstufen und den daraus folgenden Alarmreaktionen besteht. Das Alarmstichwort besteht aus einem kurzen, prägnanten Wort, das die Art des Alarmes definiert. Die Alarmstufe beschreibt das Ausmaß bzw. die Größe eines Schadensereignisses in Form einer Ziffer oder durch Wörter wie „klein“, „mittel“ oder „groß“. Der Kombination von Alarmstichwort und Alarmstufe stehen Alarmreaktionen gegenüber – also was in einem bestimmten Fall alarmiert werden soll. Die Alarm- und Ausrückeordnung wird von unserer Integrierten Leitstelle, die u. a. für die Annahme von Notrufen verantwortlich ist, verwendet, um für bestimmte Alarmstichworte eine möglichst optimale Reaktion zu erreichen. Die AAO ist in den Arbeitsdaten der Software der Integrierten Leitstelle gespeichert und beachtet auch die entsprechenden Alarmpläne der zu alarmierenden Einheiten. Das ermöglicht eine optimale Alarmierung, da die Software unter anderem Informationen über den Einsatzstatus von bestimmten Fahrzeugen hat. Das heißt beispielsweise, dass keine Fahrzeuge alarmiert werden, die defekt oder bereits im Einsatz sind. In Deutschland werden dazu das Funkmeldesystem (FMS) oder der Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben genutzt.

 
Außerdem steht das Sachgebiet Bevölkerungsschutz den Kommunen bei der Beschaffung von Ausrüstung und bei der Einsatzplanung beratend zur Seite. Die Feuerwehren erhalten für Beschaffungen von Fahrzeugen, Geräten, Funktechnik sowie für Neubauten oder Erweiterungen von Feuerwehrhäusern Zuwendungen nach der Verwaltungsvorschrift (VwV Z-Feu) des Innenministeriums in Form von Förderbescheiden und für Feuerwehrfahrzeuge mit überörtlichem Einsatzcharakter noch zusätzlich eine Förderung durch den Enzkreis. Hierunter fallen z. B. Rüstwagen, Großtanklöschfahrzeuge, Drehleitern, Schlauchwagen, etc. Der Kreistag des Enzkreises hat am 07.11.2022 erstmals einen Kreisfeuerwehrbedarfsplan beschlossen. Hierin sind umfangreiche Fahrzeugbeschaffungen mit den Schwerpunkten Führung, Vegetationsbrandbekämpfung und Unwetterlagen aufgeführt, die komplett aus dem Kreishaushalt finanziert werden. Zielsetzung hierbei ist es, für die Folgen und Auswirkungen des Klimawandels im Bereich des Feuerwehrwesens gewappnet zu sein.


Das Sachgebiet Bevölkerungsschutz steht im ständigen und intensiven Kontakt mit dem Kreisfeuerwehrverband Enzkreis e.V. Dieser hat u. a. die Aufgabe das Feuerwehrwesen zu fördern und die Interessen der Feuerwehren zu vertreten.

 

Untere Katastrophenschutzbehörde

Als Untere Katastrophenschutzbehörde werden vom Sachgebiet Bevölkerungsschutz Planungen für Großschadenslagen, außergewöhnliche Einsatzlagen und Katastrophen erstellt und laufend aktualisiert. Um in diesen Fällen schnell entscheiden zu können, wird im Landratsamt in Pforzheim bei Bedarf ein Verwaltungsstab (administrativ-organistorische Komponente), bestehend aus den Führungskräften der Verwaltung, eingerichtet. Das entsprechende Pendant auf Seiten der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bildet der Führungsstab (operativ-taktische Komponente). Dieser verfügt über ständig einsatzbereite Räumlichkeiten mit modernster Technik. Betrieben wird der Führungsstab durch engagierte Mitglieder von Feuerwehr, Technischem Hilfswerk, Deutschem Roten Kreuz, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, dem Malteser Hilfsdienst sowie dem Kreisverbindungskommando der Bundeswehr. Um auf den Ernstfall vorbereitet zu sein, finden sowohl im Bereich des Verwaltungsstabs und im Bereich des Führungsstabs regelmäßig Übungen und Fortbildungen statt. 

Die Stäbe können einzeln oder beide parallel zur Bewältigung von drohenden oder bereits eingetretenen außergewöhnlichen Einsatzlagen oder Katastrophen einberufen bzw. alarmiert werden. Politisch Gesamtverantwortlicher ist der Landrat (Behördenleitung); Leiterin des Verwaltungsstabs die Erste Landesbeamtin und Leiter des Führungsstabs ist der Kreisbrandmeister. Verwaltungs- und Führungsstab sind besondere Organisationsformen einer Behörde. Sie sind keine ständigen Einrichtungen und werden ereignisabhängig für einen von der Behördenleitung bestimmten Zeitraum gebildet.

Eine Katastrophe ist rechtlich definiert als ein Unglücksereignis, welches so außergewöhnlich und bedrohend ist, dass alle Maßnahmen unter der einheitlichen Führung der Katastrophenschutzbehörde stattfinden müssen. Aber auch schon unterhalb dieser Schwelle gibt es Großschadensereignisse und Krisensituationen bei denen die vorbereiteten Maßnahmen für Katastrophen hilfreich und zielführend sind.

 Zum einen werden Vorbereitungen für das interne Krisenmanagement des Landratsamts getroffen, andererseits werden aber auch die Gemeinden und die Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bei Ihren Planungen unterstützt.

Ein weiterer wichtiger Baustein unseres Tätigkeitsprofils sind vorbereitende Maßnahmen für die Warnung der Bevölkerung. Eine Warnung vor Gefahren hilft, Menschen zu schützen. Sie bietet wichtige Informationen und erste Empfehlungen, wie Betroffene bei einem plötzlich eintretenden Ereignis bestmöglich reagieren können. Die Anlässe zur Warnung der Bevölkerung sind vielfältig. Eine Warnung kann zum Beispiel bei Brandereignissen, Gefahrstofffreisetzungen, sowie bei einem Ausfall von Infrastruktur erforderlich sein. Außerdem ist es notwendig die Bevölkerung bei Naturereignissen wie Stürmen oder Überflutungen, sowie terroristischen Anschlägen und vielen weiteren Gefahrensituationen zu warnen. Realisiert werden Warnungen durch den Warnmittelmix – und damit über möglichst viele Wege. Es wird eine Vielzahl technischer Mittel zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt. Dieser Mix aus Warnmitteln ermöglicht es den warnenden Stellen, mehr Menschen zu erreichen, als nur mit einem einzigen Warnmittel. Neben den klassischen Warnmitteln, wie Sirenen, Radio- und Fernsehdurchsagen, Warn-Apps (NINA und KATWARN) und Cell Broadcast, werden im Enzkreis mobile Lautsprecheranlagen auf Fahrzeugen der Feuerwehr eingesetzt, um die betroffenen Menschen direkt zu erreichen. Derzeit gibt es im Enzkreis vier sogenannte Fachgruppen Warnen, welche mit der notwendigen Technik ausgestattet sind. Die Integrierte Leitstelle Pforzheim-Enzkreis ist rund um die Uhr in der Lage, alle Warnkomponenten anzusteuern.

Katastrophenschutz

Es wurden leider keine Medien gefunden.

Das Sachgebiet Bevölkerungsschutz hat als Untere Katastrophenschutzbehörde die Aufgabe, vorbereitende Maßnahmen für Großschadenslagen, außergewöhnliche Einsatzlagen und Katastrophen zu treffen. Hierbei erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit allen Behörden und Organisationen (BOS) der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Enzkreis. Hierzu zählen die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk, das Kreisverbindungskommando der Bundeswehr, das Deutsche Rote Kreuz, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, der Malteser Hilfsdienst, @fire – Internationaler Katastrophenschutz Deutschland und die BRH-Rettungshundestafel Nordschwarzwald. 

Im engen Austausch werden entsprechende Einsatzpläne konzipiert und diese anhand von Übungen (Stabsrahmenübungen und Vollübungen) getestet. Während Stabsrahmenübungen als Planübungen ohne übende Einheiten durchgeführt werden, werden bei Vollübungen Patienten und dergleichen realistisch dargestellt und die Einheiten üben dementsprechend „echt“.

Die wichtigsten Ziele des Katastrophenschutzes sind der Schutz von Leib und Leben von Mensch und Tier, die Sicherung von Sachwerten mit erheblicher Bedeutung sowie die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung und der Schutz der Umwelt.

Im Auftrag des Landratsamtes bilden die Hilfsorganisation sogenannte Module. Es besteht die Möglichkeit, dass in Einsatzsituationen, in denen die Kapazitäten des regulären Rettungsdienstes überstiegen werden, diese Module einzeln oder als gesamte Einsatzeinheit alarmiert werden. Während das Modul „Erstversorgung“ die rasche medizinische Versorgung von mehreren Patienten übernimmt und durch die Komponente „Transport“ deren Einlieferung in ein Krankenhaus ermöglicht wird; kümmert sich das Modul „Betreuung“ um Betroffene, die körperlich unverletzt sind. Ergänzend unterstützt das Modul „Führungsgruppe“ mittels eines Einsatzleitwagens den Leitenden Notarzt und den Organisatorischen Leiter vor Ort und übernimmt den Funkverkehr, die Dokumentation sowie weitere übertragene Aufgabe. Die Komponente „Technik und Sicherheit“ kümmert sich um Aufträge wie Beleuchtung und Stromversorgung an der Einsatzstelle.

Zivil-militärische Zusammenarbeit

Im Sachgebiet Bevölkerungsschutz werden auch die Militärangelegenheiten des Enzkreises bearbeitet. Hierzu gehören vorwiegend die Informationen der Gemeinden und andere Dienststellen über Manöver der Bundeswehr und anderer Streitkräfte, sowie die organisatorische Vorbereitung der Kreisverwaltung auf den Verteidigungsfall. 



Das Sachgebiet Bevölkerungsschutz ist in engem Kontakt mit dem Kreisverbindungskommando der Bundeswehr. Hierdurch wird die zivil-militärische Zusammenarbeit bei großen Unglücksfällen und Katastrophen gewährleistet. Das Kreisverbindungskommando ist eine aus Reservisten bestehende Einheit der Bundeswehr, die der Landkreisverwaltung zur militärischen Beratung zur Verfügung steht.

Sondereinheiten und -aufgaben

Gefahrstoffzug

Für den Einsatz bei Gefahrenlagen in Verbindung mit radiologischen, biologischen und chemischen Stoffen hält der Enzkreis einen Gefahrstoffzug vor. Diese Einheit ist personell und ausstattungstechnisch in besonderer Weise befähigt, Stoffe, von denen bei Herstellung, Verwendung, Lagerung und Transport besondere Gefahren ausgehen können, zu erkennen und den Gefahren mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken. Für Einsätze in Verbindung mit diesen Gefahrstoffen verfügen die Angehörigen des Gefahrstoffzuges neben der allgemeinen Ausrüstung über eine Sonderausrüstung. Diese Sonderausrüstung (z. B. Atemschutz, Körperschutz, Dosismess- und –warngeräte) darf nur von den dafür zusätzlich ausgebildeten Einsatzkräften eingesetzt werden. Der Gefahrstoffzug des Enzkreises ist mit den entsprechenden Einsatzmitteln als Teileinheiten bei den Feuerwehren in Niefern-Öschelbronn und in Illingen untergebracht. Zusätzlich zur örtlich zuständigen Feuerwehr kommt je nach Szenario auch der Gefahrstoffzug zum Einsatz. Dies erfolgt entweder auf Anforderung des örtlichen Einsatzleiters oder bereits initial durch die Integrierte Leitstelle Pforzheim-Enzkreis.

Standort:

Gerätewagen-Gefahrgut: Niefern-Öschelbronn

www.feuerwehr-niefern-oeschelbronn.de

Erkundungskraftwagen, Dekon-P: Illingen 

www.feuerwehr-illingen.de

Notfallseelsorge und Einsatzkräftenachsorge

Notfallseelsorge            

Die Notfallseelsorge leisten sozusagen „Erste Hilfe für die Seele“. Das bedeutet, sie steht Personen bei, die sich in einer akuten Krisensituation befinden. Dies kann z.B. das Beobachten eines Unfalls oder die Notsituation bzw. der Tod eines Angehörigen sein. Notfallseelsorge offeriert das Angebot, Menschen seelsorglich beizustehen, die sich in einer akuten Krisensituation (z.B. durch einen Unfall oder durch Verletzung und Tod von Angehörigen) befinden. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den BOS-Organisationen und in der unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Nähe zum auslösenden Ereignis.

Die Notfallseelsorge im Enzkreis und der Stadt Pforzheim wird verantwortet von den katholischen Dekanaten Pforzheim und Mühlacker und den evangelischen Kirchenbezirken Pforzheim-Stadt, Pforzheim-Land, Mühlacker und Neuenbürg. Sie ist erreichbar über die üblichen Notrufnummern.

Für den Bereich Enzkreis und Stadt Pforzheim schließt sich die Notfallseelsorge mit den Kooperationspartnern von DRK (Kreisverband Pforzheim), Feuerwehr, Malteser Hilfsdienst Kämpfelbach, Notärzten und der Polizei zusammen zur AG PSNV (Arbeitsgemeinschaft Psychosoziale Notfallversorgung).

Das Angebot der Kooperationspartner steht allen Personen unabhängig von ihrer Konfession oder Weltanschauung offen.

 

Einsatzkräftenachsorge 

Ein besonderes Angebot für Einsatzkräfte der verschiedenen Rettungs- und Hilfsorganisationen bildet das Einsatzkräftenachsorgeteam (ENT). Dies ist ein speziell geschultes Team, das den Einsatzkräften nach belastenden Einsätzen bei der Stressbewältigung und Auseinandersetzung mit diesem außergewöhnlichen Ereignis beisteht und hilft.

Einsatzkräfte wollen Menschen in Not helfen. Dabei können sie jeden Tag Leid und Tod begegnen. Viele Einsatzkräfte haben schützende Bewältigungsmechanismen gefunden. Manchmal wird es aber auch erfahrenen Kolleginnen und Kollegen zu viel und es treten Belastungsreaktionen auf. Innerhalb der BOS-Organisationen hat man sich schon lange von der Aussage “Wer das nicht wegsteckt, hat bei uns nichts verloren” verabschiedet. Belastungsreaktionen von Einsatzkräften nach besonders belastenden Einsätzen sind menschlich verständlich, wissenschaftlich nachgewiesen und gesellschaftlich anerkannt.

Zum Beispiel:

  • Der Verletzung oder dem Tod eines Kollegen,
  • schweren Unfällen mit Kindern,
  • persönlicher Bekanntschaft mit Opfer
  • schrecklicher Anblick von Verletzten und Toten,
  • starkem Medieninteresse, Großschadenslagen sowie
  • Gefahr für das eigene Leben und erlebter Todesangst.

Die Psychosozialen Fachkräfte und die Peers (engl. gleichrangig) unterstützen vertraulich, kollegial, ehrenamtlich und unabhängig. Ziel hierbei ist die Vorsorge durch Informationen der Einsatzkräfte über Stressbearbeitung sowie Entlastung der emotionalen Belastungen nach außergewöhnlichen Einsätzen. Das ENT wird nur auf Anfrage aktiv und drängt sich nicht auf. Die Durchführung einer Therapie bei einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung übersteigt die Möglichkeiten des ENT. Wo medizinische oder psychotherapeutische Hilfe notwendig erscheint, verweist das ENT an entsprechende Fachstellen.

Das Credo „Ein Einsatz ist nicht dann beendet, wenn die Fahrzeuge in der Halle stehen, sondern der Helfer versorgt ist“ wird auch in der Zukunft gewahrt werden. Das ENT wird den Einsatzkräften beistehen, wenn es gebraucht wird.

Die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Psychosziale Notfallversorgung für die Stadt Pforzheim und den Enzkreis (Notfallseelsorge und Einsatzkräftenachsorge) befindet sich beim Sachgebiet Bevölkerungsschutz.

 

Führungsunterstützungseinheiten

An insgesamt fünf Standorten sind sog. Führungsunterstützungseinheiten im Enzkreis stationiert. Diese werden bei den Feuerwehren Eisingen, Keltern, Kieselbronn, Maulbronn und Mönsheim einsatzbereit vorgehalten. Eine Führungsunterstützungseinheit kommt dann zum Einsatz, wenn der örtliche Einsatzleiter feststellt, dass die Bewältigung eines Einsatzes einen erhöhten Koordinationsbedarf zur Folge hat und hierfür ein personeller Mehrbedarf notwendig ist. Die Führungsunterstützungseinheit unterstützt vor Ort den jeweiligen Einsatzleiter und untersteht diesem direkt. Als Aufgabengebiete an der Einsatzstelle sind u. a. die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs, das Führen einer Lageübersicht sowie die Gestellung eines persönlichen Assistenten für den Einsatzleiter obligatorisch. Die fünf Führungsunterstützungseinheiten sind identisch ausgestattet. Bei bestimmten, vordefinierten Notfallgeschehen werden die Führungsunterstützungseinheiten bereits initial von der Integrierten Leitstelle (ILS) Pforzheim-Enzkreis mitalarmiert.


Führungsstab

Komplexe und umfangreiche Schadenslagen benötigen eine zentrale Führungsstruktur. Gerade wenn Einsätze immense Dimensionen entwickeln, Gemeindegrenzen überschreiten und verschiedene Organisationen beteiligt sind, ist eine einheitliche Führung durch geschultes Personal unabdingbar. Der Führungsstab koordiniert und veranlasst die operativ-taktischen Maßnahmen. Er legt hierfür insbesondere die Einsatzschwerpunkte sowie die Ordnung des Raumes, der Kräfte, der Zeit und der einsatzbezogenen Informations- und Kommunikationswege fest. Der Führungsstab ist zugleich Technische Einsatzleitung im Sinne des Landeskatastrophenschutzgesetzes. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, verfügt der Enzkreis im Landratsamt über modern ausgestattete Räumlichkeiten, die bei Notwendigkeit mit dem erforderlichen Personal bestückt werden können. Betrieben wird der Führungsstab im Einsatzfall durch Mitglieder aus allen Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, THW, Bundeswehr, DRK, MHD, DLRG), die sich auch regelmäßig zu Fortbildungen treffen.

Der Führungsstab ist folgendermaßen gegliedert:

Einsatzleiter / Leiter des Stabs

Sachgebiet 1 - Personal / Innerer Dienst (S1)

  • Bereitstellen der Einsatzkräfte (inkl. Alarmierung, Kräfteübersicht, Hilfskräfte

besorgen, Lotsen für Ortsunkundige, Bereitstellungsräume etc.)

  • Innere Organisation des FüS (Räume, Ausstattung, Geschäftsablauf) 

Sachgebiet 2 - Lage (S2)

  • Lagefeststellung (Informationsbeschaffung, Lageerkundung organisieren)
  • Lagedarstellung (Lagekarte, Einsatzübersichten, Schadenskonten führen)
  • Vorbereiten von Lagebesprechungen und Lagemeldungen
  • Information an Einsatzleitung, Behörden, Warnung Bevölkerung
  • Dokumentation (Einsatztagebuch)

 

Sachgebiet 3 - Einsatz (S3)

  • Lagebeurteilung
  • Einsatzschwerpunkte und Maßnahmen festlegen
  • Einweisen von Führungskräften (z.B. Einsatzabschnittsleiter)
  • Ordnen des Schadensraumes (Verletztensammelstelle, Bereitstellungsräume)
  • Zusammenarbeit mit Behörden
  • Einsatzbefehle erteilen und Durchführung kontrollieren

 

Sachgebiet 4 - Versorgung (S4)

  • Anfordern weiterer Einsatzmittel
  • Heranziehen weiterer Hilfsmittel
  • Sicherstellen von Verbrauchs- und Einsatzmitteln (Wasserversorgung,

Kraftstoffe, Atemschutz)

  • Verpflegung
  • Rettungsmittel & Unterkünfte für Einsatzkräfte bereitstellen

 

Sachgebiet 5 - Presse und Medienarbeit (S5)

  • Presse- und Medieninformationen
  • Presse- und Medienbetreuung
  • Presse- und Medienkoordination
  • Presse- und Medieneinbindung in die Schadenbekämpfung

 

Sachgebiet 6 - Information und Kommunikation (S6)

  • Planen des Informations- und Kommunikationseinsatzes
  • Durchführen des Informations- und Kommunikationseinsatzes
  • Fernmeldebetriebsstelle

 Fachberater (Sanitätswesen/Rettungsdienst, THW, Kreisverbindungskommando Bundeswehr, DLRG, Feuerwehr, Polizei, etc.)

 

 Höhenrettungsgruppe

Die Höhenrettungsgruppe (HöRG) ist eine Sondereinheit für Rettungs- und Hilfeleistungseinsätze mit speziellen Rettungstechnologien für Höhen und Tiefen.
Sie führt Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen (SRHT) durch und sichert dabei auch eine medizinische Erstversorgung. Die HöRG ist bei der Feuerwehr in Keltern stationiert und wurde  2010 gegründet. Sie kommt im gesamten Enzkreis auf Anforderung des dortigen Einsatzleiters zum Einsatz, wenn die normalen Mittel der örtlichen Feuerwehren nicht mehr ausreichend sind. Die HöRG kann auch von den umliegenden Landkreisen im Rahmen der Überlandhilfe angefordert werden.

Kreisbrandmeister

Leiter des Bevölkerungsschutzes im Enzkreis ist Carsten Sorg, der als hauptamtlicher feuerwehrtechnischer Beamter nach dem Feuerwehrgesetz bestellt ist. Der Kreisbrandmeister bearbeitet die feuerwehrtechnischen Angelegenheiten des Landratsamtes und hat die Rechtsaufsicht über die 28 Gemeindefeuerwehren.

Zur Vertretung des Kreisbrandmeisters bei Einsätzen, Übungen und repräsentativen Terminen sind im Enzkreis drei Stellvertreter als Ehrenbeamte auf die Dauer von fünf Jahren berufen.

Die Stellvertreter sind

  • Manfred Wankmüller, Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Neuenbürg
  • Michael Szobries, Abteilungskommandant der Freiwilligen Feuerwehr Niefern-Öschelbronn, Abt. Niefern
  • Martin Irion, Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Straubenhardt

Zur Bewältigung ihrer Aufgaben, stehen den o. g. Personen zwei baugleiche Fahrzeuge (Kommandowagen Feuerwehr) 24/7 zur Verfügung, da der Kreisbrandmeister oder einer seiner Stellvertreter im Dienst rund um die Uhr erreichbar sein müssen. Beide Fahrzeuge sind jeweils unter anderem mit stationärem Digital- und Analogfunk, tragbaren Digital- und Analogfunkgeräten, Fünfgasmessgerät, Fernthermometer, Distanzmessgerät, Handlampe, Wärmebildkamera, Einsatzunterlagen und Notfallrucksack mit automatisiertem externem Defibrillator (AED) ausgestattet. 

Die Fahrzeuge wurden aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre und Krisen konzipiert und ausgestattet und sind nun nahezu täglich im Gebrauch – sowohl für Dienst- als auch für Einsatzfahrten.

Die Alarmierung des „Kreisbrandmeisters vom Dienst“ erfolgt nach einer festgelegten Alarm- und Ausrückeordnung bei bestimmten Einsatzstichworten der Alarm- und Ausrückeordnung durch die Integrierte Leitstelle Pforzheim-Enzkreis (ILS). Der Kreisbrandmeister berät an der Einsatzstelle den jeweiligen Technischen Einsatzleiter. Er kann bei Übungen und Einsätzen im Rahmen der örtlichen Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde die Technische Einsatzleitung und die organisatorische Oberleitung übernehmen und unmittelbare Weisungen erteilen.

Einsatzleitung bei Feuerwehreinsätzen

Grundsätzlich obliegt die technische Einsatzleitung dem Feuerwehrkommandanten (Technischer Einsatzleiter) oder einer Feuerwehr-Führungskraft des Einsatzortes und die organisatorische Oberleitung dem/der Bürgermeister/in. Der Kreisbrandmeister kann die Technische Einsatzleitung und die organisatorische Oberleitung übernehmen. Er kann bei Einsätzen außerdem unmittelbar Weisungen erteilen.

Werden neben der Feuerwehr noch andere Organisationen eingesetzt, hat der Technische Einsatzleiter eine Führungseinheit zu bilden, der Vertreter der eingesetzten Organisationen als Berater angehören. Anordnungen, die der Technische Einsatzleiter oder die von ihm beauftragten Personen treffen, hat jeder an der Einsatzstelle Anwesende zu befolgen.

Zur Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr können die Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), die Berufsfreiheit (Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und das Eigentum (Artikel 14 des Grundgesetzes) eingeschränkt werden.

Die Eigentümer und Besitzer der von einem Schadensereignis betroffenen Grundstücke und  baulichen Anlagen sind verpflichtet, den Angehörigen der Feuerwehr und den auf Weisung des Technischen Einsatzleiters beim Einsatz tätigen Angehörigen anderer Einrichtungen und Organisationen sowie sonstigen beim Einsatz dienstlich tätigen Personen den Zutritt zu ihren Grundstücken und baulichen Anlagen und deren Benutzung für Lösch- und Rettungsarbeiten zu gestatten. Außerdem müssen Sie Wasservorräte, die sich in ihrem Besitz befinden oder auf ihren Grundstücken oder in ihren baulichen Anlagen gewonnen werden können, auf Anforderung für die Lösch- und Rettungsarbeiten zur Verfügung zu stellen und ihre hierfür verwendbaren Geräte zur Benutzung zu überlassen. Die Eigentümer und Besitzer haben ferner die vom Technischen Einsatzleiter im Interesse geeigneter Entfaltung der Lösch- und Rettungsarbeiten und zur Verhütung einer weiteren Brandausdehnung angeordneten Maßnahmen wie Räumung von Grundstücken und baulichen Anlagen, Beseitigung von Pflanzen, Fahrzeugen, Maschinen, Einfriedungen, Gebäudeteilen und Gebäuden zu dulden. Die gleiche Verpflichtung haben auch die Eigentümer und Besitzer der Grundstücke und baulichen Anlagen im Umfeld der Einsatzstelle, soweit das zur Schadensabwehr notwendig ist.

Die Gemeindefeuerwehren haben sich gegenseitig auf Anforderung Hilfe zu leisten, sofern die Sicherheit in der eigenen Gemeinde dadurch nicht wesentlich gefährdet wird. I. d. R. fordert der Technische Einsatzleiter der Hilfe bedürftigen Gemeinde diese bei der um Hilfe zu ersuchenden Gemeinde über die Integrierte Leitstelle an. Die Anforderung können auch der Kreisbrandmeister und die Integrierte Leitstelle veranlassen. Bei vielen Stichworten der Alarm- und Ausrückeordnung wurde bzw. ist die Überlandhilfe bereits vorausschauend im Einsatzleitrechner der Integrierten Leitstelle initial einprogrammiert, so dass es hierbei im Ereignisfall zu keinen Zeitverzögerungen kommen kann.

Zur Unterstützung des örtlichen Einsatzleiters bei Großschadenslagen bestehen auf Kreisebene fünf Führungsunterstützungseinheiten bei den Feuerwehren (Eisingen, Keltern, Kieselbronn, Maulbronn und Mönsheim) und ein Führungsstab im Landratsamt.

Integrierte Leitstelle Pforzheim-Enzkreis (ILS)

Die Landkreise haben Leitstellen zu schaffen und zu betreiben. Leitstellen sind für die Feuerwehr, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst als Integrierte Leitstellen in gemeinsamer Trägerschaft zu organisieren. In kooperativer Zusammenarbeit betreiben das Deutsche Rote Kreuz, die Stadt Pforzheim und der Enzkreis die Integrierte Leitstelle Pforzheim-Enzkreis, um das Zusammenwirken von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst zu koordinieren. Das Deutsche Rote Kreuz und die Feuerwehr Pforzheim stellen das für den Betrieb der ILS erforderliche Personal. Die ILS hat im Oktober 2015 die Aufgaben der früher getrennten Leitstellen für die Feuerwehr und den Rettungsdienst übernommen. 

Die Integrierte Leitstelle ist für die Stadt Pforzheim mit fast 126.000 Einwohnern und den Enzkreis mit 28 Gemeinden und rund 200.000 Einwohnern zuständig. Insgesamt wird eine Fläche von 672 km² (Pforzheim 98 km²) versorgt.

Die ILS Pforzheim-Enzkreis ist mit modernster Informations- und Kommunikationstechnik 24 Stunden rund um die Uhr im Einsatz und mit mindestens vier Disponenten besetzt, je zwei vom Deutschen Roten Kreuz und je zwei von der Feuerwehr Pforzheim.

Die Integrierte Leitstelle (ILS) hat folgende Aufgaben:

  • Abfrage des Euronotrufs 112 und der Servicenummer für den Krankentransport 19222
  • Umsetzen des Notrufinhaltes in Alarmstichwörter gemäß Alarm- und Ausrückeordnung
  • Setzen von Prioritäten bei gleichzeitigem Eingang mehrerer Alarme
  • Alarmierung von Einsatzmitteln und Einsatzkräften der Stadt Pforzheim und der 28 Enzkreisgemeinden
  • Alarmierung und Einsatzsteuerung des Rettungsdienstes in der Stadt Pforzheim und im Enzkreis
  • Alarmierung und Verständigung von anderen Ämtern, Organisationen oder Fachfirmen
  • Unterstützung der Einsatzleitung z. B. bei der Raumordnung auf der Anfahrt oder Informationsrecherche im Gefahrguteinsatz 
  • Führen einer Lageübersicht der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr
  • Dokumentation der Einsätze
  • Aufsicht über den Sprechfunk
  • Datenpflege des Einsatzleitsystems
  • Bearbeitung von Brandmelde- und Störmeldealarmen
  • Bearbeitung von Wetter- bzw. Unwetterwarnungen
  • Bearbeitung von Hochwassermeldungen
  • Bearbeitung von Störmeldungen der Gas-, Wasser-, Strom- und Fernwärmeversorgung für die Stadtwerke Pforzheim
  • Vermittlung des kassenärztlichen Notdienstes unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 116117

Beteiligung der Feuerwehr im Baugenehmigungsverfahren

Beteiligung der Feuerwehr im Baugenehmigungsverfahren

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Die Beteiligung der Feuerwehr ist nach der Landesbauordnung erforderlich, wenn ihr Aufgabenbereich berührt wird. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn besondere Anforderungen oder Erleichterungen oder Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen im Baugenehmigungsverfahren für den Bauherrn vorgesehen sind und dadurch die Durchführung von Löscharbeiten oder die Rettung von Menschen und Tieren berührt werden. Die Beteiligung der Feuerwehr (stellvertretend für alle 28 Feuerwehren im Kreisgebiet) wird durch die Kreisbrandmeisterdienststelle im Sachgebiet Bevölkerungsschutz durchgeführt.

Die Beteiligung der Feuerwehr durch das Sachgebiet Bevölkerungsschutz erfolgt zu folgenden Belangen:

  • Löschwasserversorgung
  • Löschwasserrückhaltung
  • Anlagen und Einrichtungen für die Brandbekämpfung (wie Wandhydranten, Löschwasseranlagen, Feuerlöschgeräte, Feuerlöschanlagen)
  • Anlagen und Einrichtungen für den Rauch- und Wärmeabzug bei Bränden
  • Der Sicherstellung des zweiten Rettungswegs über Rettungsgeräte der Feuerwehr wie z. B. Steckleiter und Drehleiter mit Rettungskorb
  • Anlagen und Einrichtungen für die Brandmeldung (wie Rauchmelder, Handfeuermelder und für die Alarmierung im Brandfall)
  • Gebäudefunkanlagen
  • Überprüfung und Freigabe von Feuerwehrplänen

Bei Angelegenheiten des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes findet eine enge Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Baurecht statt.