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Regelung für KFZ-Händler

Regelung für Zulassungsdienste, Autohäuser und Autohändler: 

Während der Öffnungszeiten ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

Zulassungsdienste, Autohäuser und Händler können aktuell täglich maximal 10 Zulassungsvorgänge vorlegen. 

Die tägliche Anzahl von Außerbetriebsetzungen ist unbeschränkt auch ohne Termin möglich.

Über-Nacht-Service

Für Autohändler, Zulassungsdienste und Autohäuser steht die Nutzung des Über-Nacht-Service bei beiden Dienststellen zur Verfügung.

Die Antragsunterlagen müssen bis 06:30 Uhr in den dafür vorgesehenen Briefkasten eingeworfen sein. Danach eingeworfene Unterlagen können erst am Folgetag bearbeitet werden.

Die Unterlagen müssen auf dem Umschlag eindeutig als Über-Nacht-Service gekennzeichnet und vollständig in den jeweiligen Briefkasten eingeworfen werden.Bei unvollständigen Antragsunterlagen kann die Bearbeitung nicht erfolgen, hierbei kann es vorkommen, dass die Unterlagen unbearbeitet zurückgegeben werden müssen.

Im Über-Nacht-Service können täglich maximal 5 Zulassungsvorgänge pro Händler beantragt werden. Die Anzahl der Außerbetriebsetzungen ist unbeschränkt.

Die Abholung der Unterlagen kann ausschließlich während den Öffnungszeiten erfolgen.

Wir bitten Sie zu beachten, dass die Unterlagen aus dem Über-Nacht-Service innerhalb von drei Tagen nach Abgabe bei der Zulassungsbehörde abzuholen sind.

Sollten die Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist abgeholt sein, werden wir Ihnen die Unkosten für den Aufwand in Rechnung stellen.

Bei einer wiederholten Unzuverlässigkeit durch Sie im Ablauf des Über-Nacht-Service behalten wir es uns vor, Sie in Zukunft von diesem Service auszuschließen.

Zulassungsvorgänge der Ein- und Ausfuhr von Fahrzeugen sind im Über-Nacht-Service nicht möglich.

Die Nutzung des Über-Nacht-Service ist bei beiden Dienststellen nur für Zulassungsdienste und Autohäuser möglich.