Kfz-Zulassung
Die Kfz-Zulassungsstellen des Enzkreises in Pforzheim (Güterstraße 30) und in Mühlacker (Vetterstraße21) erledigen alle anfallenden Aufgaben rund um die Zulassung eines Fahrzeuges für den öffentlichen Straßenverkehr.
Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle Meldungen, wie z.B. Störungen oder Schließtage, sowie die aktuelle Wartesituation rund um die Zulassungsbehörden des Enzkreises. Dieser Abschnitt wird zeitnah aktualisiert(zum Aktualisieren Seite neu laden).
Meldungen:
- vom 11.12.2024 von 17:00 Uhr bis 12.12.2024 02:00 Uhr steht i-kfz aufgrund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung.
- ACHTUNG: Das Landratsamt und alle Außenstellen sind vom einschließlich 24.12.2024 bis zum einschließlich 01.01.2025 geschlossen, dies betrifft auch die Zulassungsbehörden in Pforzheim und Mühlacker!
Aktuelle Wartesituation Zulassungsbehörde Enzkreis
(zum Aktualisieren Seite neu laden):
Regelung für Privatkunden
Für die Antragstellung bei den Zulassungsstellen haben Sie als Privatkunde folgende Möglichkeiten:
Persönliche Vorsprache
Vorsprache während der Öffnungszeiten mit oder ohne Termin. Wir empfehlen die Online-Terminvereinbarung (weiter unten über Online-Dienste).
Digital per i-Kfz – Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Eine persönliche Vorsprache ist hierbei nicht erforderlich, Sie erhalten nach erfolgreicher Antragstellung alle Unterlagen per Post zugestellt. Alles über die Voraussetzungen und zum Ablauf einer Online Zulassung finden Sie im Abschnitt "Online Dienste" weiter unten auf der Seite.
Öffnungszeiten:
Wir empfehlen die Online-Terminvereinbarung, hierdurch sollen längere Wartezeiten vermieden und reibungslose Abläufe gewährleistet werden.
- Montag: 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag: 8:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
- Mittwoch: 8:00 - 12:30 Uhr
- Donnerstag: 8:00 - 14:00 Uhr
- Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Bei hohem Kundenaufkommen kann es auch zu einem vorzeitigen Annahmeschluss kommen.
ACHTUNG: Bei Einfuhren aus dem Ausland und Ausfuhren ins Ausland behalten wir uns aufgrund der längeren Bearbeitungszeiten vor, diese nur bei Vorsprache bis 1 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten noch am gleichen Tag zu bearbeiten. Abweichende Abmachungen können mit dem jeweiligen Sachbearbeiter besprochen werden.
Regelung für Zulassungsdienste, Autohäuser und Autohändler:
Während der Öffnungszeiten ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Zulassungsdienste, Autohäuser und Händler können aktuell täglich maximal 10 Zulassungsvorgänge vorlegen.
Die tägliche Anzahl von Außerbetriebsetzungen ist unbeschränkt auch ohne Termin möglich.
Über-Nacht-Service
Für Autohändler, Zulassungsdienste und Autohäuser steht die Nutzung des Über-Nacht-Service bei beiden Dienststellen zur Verfügung.
Die Antragsunterlagen müssen bis 06:30 Uhr in den dafür vorgesehenen Briefkasten eingeworfen sein. Danach eingeworfene Unterlagen können erst am Folgetag bearbeitet werden.
Die Unterlagen müssen auf dem Umschlag eindeutig als Über-Nacht-Service gekennzeichnet und vollständig in den jeweiligen Briefkasten eingeworfen werden.Bei unvollständigen Antragsunterlagen kann die Bearbeitung nicht erfolgen, hierbei kann es vorkommen, dass die Unterlagen unbearbeitet zurückgegeben werden müssen.
Im Über-Nacht-Service können täglich maximal 5 Zulassungsvorgänge pro Händler beantragt werden. Die Anzahl der Außerbetriebsetzungen ist unbeschränkt.
Die Abholung der Unterlagen kann ausschließlich während den Öffnungszeiten erfolgen.
Wir bitten Sie zu beachten, dass die Unterlagen aus dem Über-Nacht-Service innerhalb von drei Tagen nach Abgabe bei der Zulassungsbehörde abzuholen sind.
Sollten die Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist abgeholt sein, werden wir Ihnen die Unkosten für den Aufwand in Rechnung stellen.
Bei einer wiederholten Unzuverlässigkeit durch Sie im Ablauf des Über-Nacht-Service behalten wir es uns vor, Sie in Zukunft von diesem Service auszuschließen.
Zulassungsvorgänge der Ein- und Ausfuhr von Fahrzeugen sind im Über-Nacht-Service nicht möglich.
Die Nutzung des Über-Nacht-Service ist bei beiden Dienststellen nur für Zulassungsdienste und Autohäuser möglich.
QR-Code auf Warteticket scannen und Warteposition live verfolgen:
Nutzen Sie die Möglichkeit Ihre Warteposition bei der Zulassungsbehörde Enzkreis live zu verfolgen, somit können Sie bei Wartezeiten den Wartebereich der Zulassungsbehörde verlassen und über Ihr Smartphone direkt die aktuelle Wartesituation zu Ihrem Warteticket verfolgen.
ONLINE-DIENSTE
Wunschkennzeichen
Oder hier ist die URL: https://www.enzkreis.de/wunschkennzeichen
Wir weisen Sie darauf hin, dass bei einer Häufung von Reservierung auf den gleichen Halter, die maximale Anzahl von 10 nicht überschritten werden darf. Wir behalten uns vor, darüber hinausgehende Reservierungen zu löschen.
Terminvereinbarung Online
Es werden täglich neue Termine freigeschaltet, die Sie vereinbaren können.
Sollten Sie Privatkunde sein, bitten wir Sie einen Termin unter der Dienstleistung: "Privatkunde" oder " Abmeldung/ Kurzzeitzulassung/Auskunft" zu vereinbaren.
Autohänder, Autohäuser und Zulassungsdienste wählen bitte die Dienstleistung "Händler".
Eine Fallbearbeitung von Privatkunden mit einem Händlertermin oder umgekehrt ist nicht möglich.
Fahrzeug Online Dienste
Umfangreiche Informationen, notwendige Unterlagen und Voraussetzungen sowie der Verfahrensablauf der online Dienste i-Kfz können Sie unter folgendem Link erfahren:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html
Wenn Sie erfolgreich einen Fahrzeug-Online-Dienst genutzt haben, bitten wir Sie uns eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten, der Fahrzeugidentnummer (FIN) und Ihrem Kennzeichen an die folgende E-Mail Adresse zu senden, so können evtl. Rückfragen schnell mit Ihnen geklärt werden: zulassungsbehoerde@enzkreis.de
Achtung:
- vom 11.12.2024 von 17:00 Uhr bis 12.12.2024 02:00 Uhr steht i-kfz aufgrund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung.
Bitte wählen Sie die gewünschte Dienstleistung aus:
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Grünes Kennzeichen beantragen
- Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden
- Kraftfahrzeug - Technische Änderungen melden
- Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen
- Kraftfahrzeug - Verkauf melden
- Kraftfahrzeugkennzeichen oder Plaketten - bei Unleserlichkeit oder Beschädigung ersetzen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Oldtimerkennzeichen beantragen
- Rotes Dauerkennzeichen (Händlerkennzeichen) beantragen
- Saisonkennzeichen beantragen
- Umweltplakette/Feinstaubplakette kaufen
- Umweltzonen - Ausnahmegenehmigung beantragen
- Wechselkennzeichen beantragen
- Wunschkennzeichen beantragen oder reservieren
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - nach Verlust oder Diebstahl Ersatz beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden