Aktuelles
Hier finden Sie unsere Aktivitäten und Projekte zum Thema Inklusion im Enzkreis.
Zukunft barrierefrei gestalten am 5. Mai 2023 in Mühlacker
Wertvolle Informationen, neue Perspektiven, interessante Gespräche und vor allem jede Menge Spaß - all das erwartete die Besucherinnen und Besucher am Aktionstag "Inklusion" auf dem Kelterplatz in Mühlacker anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Das etwa 5-minütige Video zum Aktionstag in Mühlacker finden Sie hier.
Landesfamilienpass 2023: Viele Ausflugsmöglichkeiten für wenig Geld
Auch im Jahr 2023 gibt es wieder den Landesfamilienpass, der Familien vergünstigte oder sogar kostenlose Besuche von beliebten Ausflugszielen ermöglicht. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Beispielsweise können Familien, die mit einem kindergeldberechtigten Kind mit Behinderung (mind. GdB 50) in einer häuslichen Gemeinschaft leben, den Landesfamilienpass erhalten. Den Landesfamilienpass können Sie im Rathaus Ihres Wohnortes beantragen. Weitere Infos finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums.
Host-Town-Programm 2023 im Enzkreis
Unter dem Motto #ZusammenInklusiv begrüßte der Enzkreis im Rahmen der Special Olympics World Games vom 12. – 15. Juni 2023 eine internationale Delegation aus Bangladesh, mit dem Ziel das Thema Inklusion auch im Sport ein Stück weiter in den Mittelpunkt zu rücken. Die Athlet*innen lernten unsere Region kennen und neben den ganz vielen neuen Erfahrungen haben wir auch eine Einladung nach Bangladesh erhalten. Einblicke in die Host-Town-Tage gibt dieses Video.
Erste "Toilette für alle" im Enzkreis eröffnet
An der Haltestelle "Mühlenstraße" in Wiernsheim wurde die erste "Toilette für alle" des Enzkreises eröffnet. Diese ist ausgestattet mit einer höhenverstellbaren Wandklappliege, einem mobilen Patientenlifter inklusive Hebetuch sowie einem luftdicht verschließbaren Windeleimer. Alle Einrichtungsgegenstände sind für erwachsene Menschen ausgelegt. Der Zugang ist mit einem Euro-Schlüssel oder einer 50-Cent-Münze möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
„Schwer in Ordnung“ statt „Schwerbehindert“ – Landratsamt setzt mit Ausweishüllen ein Zeichen
Inhaberinnen und Inhaber eines Schwerbehinderten-Ausweises in Scheckkartenform können ab sofort die Kopfzeile von „Schwerbehindert“ in „Schwer-in-Ordnung“ umtaufen – dank einer speziellen Ausweishülle, die kostenlos im Versorgungsamt erhältlich ist.
Hintergrund: Die Idee zur neuen Bezeichnung hatte eine mit Down-Syndrom lebende Schülerin aus Schleswig-Holstein, die 2017 mit ihrer selbstgebastelten Hülle ein starkes Medienecho auslöste. Wie viele andere Verwaltungen in ganz Deutschland übernimmt auch der Enzkreis diese Idee. „Wir sind ganz begeistert, dass wir der Bürgerschaft die Hüllen anbieten können“, freut sich Sabine Schuster, Leiterin des Sozial- und Versorgungsamts. „Wir hoffen, dass wir mit diesem kleinen kreativen Beitrag die Menschen in ihrer Selbst- und Fremdwahrnehmung positiv stärken“, ergänzt Sozialdezernentin Katja Kreeb. Besonders der häufig negativ assoziierte Begriff der ‚Schwerbehinderung‘ solle damit entkräftet werden: „Der Fokus liegt dabei eher auf den Defiziten und dem Handicap statt auf der Person“, meint Emma Volkert, Inhaberin des neuen Ausweis-Etuis: „Mit der Hülle ist das anders, deshalb empfinde ich sie als eine sehr schöne Idee.“ Die veränderte Bezeichnung setze ein klares Statement, betont auch Anne Marie Rouvière-Petruzzi, Behinderten-Beauftragte im Enzkreis: „Menschen mit Behinderung machen oft Erfahrungen mit Diskriminierung und Ausgrenzung, das kann den Selbstwert beeinflussen. Die Hülle sagt dagegen: Ich bin in Ordnung, so wie ich bin.“
Barrierefreiheit statt Hindernislauf: Postkarten zur Sensibilisierung
Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember machen die Behindertenbeauftragte des Enzkreises und der Inklusionsbeauftragte der Stadt Pforzheim auf Alltagsbarrieren aufmerksam. Fotopostkarten zeigen verschiedene Hindernisse, welchen Menschen mit Behinderung gegenüberstehen sowie Lösungsmöglichkeiten. Als Expert*innen in eigener Sache standen Menschen mit Behinderung Modell. Die Postkarten sind zur freien Verteilung und auf Anfrage per Telefon unter 07231 39 22 12 oder per E-Mail an inklusion@enzkreis.de erhältlich.
Erklärung der Fotomotive:
Kommunikation: In der Kommunikation mit hörgeschädigten, beziehungsweise gehörlosen Menschen ist vor allem der Austausch mit hörenden Menschen oftmals durch Missverständnisse geprägt. Ein großer Schal/Bart vor dem Mund oder kein Augenkontakt behindern das Verstehen, da das Mundbild klar erkennbar sein muss. Bei einem übertriebenen lauten, überdeutlichen Sprechen (Schreien) verzieht sich dieses. Zudem überschlägt sich das Gesagte in der Hörhilfe.
So klappt es besser:
- Alles abnehmen, was das Mundbild stört
- Deutliches Sprechen in normaler Lautstärke
- Vor der Kommunikation, Kontaktaufnahme sicherstellen (nicht einfach anfassen! besser erst winken/ Licht an- und aus schalten…)
- Kommunikation über 2-Sinne (beispielsweise mit Hilfe einer Transkriptionsapp, Zettel und Stift, zusätzliches Zeigen)
Behindertenparkplatz: Blinde und mobilitätseingeschränkte Menschen benötigen zum Ein- und Aussteigen mehr Platz, einen barrierefreien Zugang zur Einrichtung sowie einen „berollbaren“ Untergrund (z.B. kein Kopfsteinpflaster). Daher sind sie auf behindertengerechte Parkplätze angewiesen. Diese sind speziell ausgewiesen. Mit der Parkberechtigung in der Frontscheibe (blau) macht die betreffende Person deutlich, dass sie berechtigt ist, auf diesem Parkplatz zu parken. Nach der StVO erhalten Autofahrer*innen, welche ihr Auto fälschlicherweise auf einem Behindertenparkplatz abstellen, ein Bußgeld und werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Stufenloser Zugang: Gebäude, welche ausschließlich über Stufen zu erreichen sind, verhindern zahlreichen Menschen den Zugang (z.B. Menschen mit Gehbehinderung, im Rollstuhl, mit Rollator, mit Kinderwagen, etc.). Nach Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention muss der gleichberechtigte Zugang zu Gebäuden, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, gewährleistet sein.
So klappt es besser:
- Von einem Aufzug oder einer Rampe profitieren nicht nur Menschen mit Behinderung: Auch Reisenden mit Koffern, Familien mit Kinderwägen und älteren Menschen wird mit Hilfe von barrierefreien Zugängen das Betreten ermöglicht.
- Eine mobile Rampe ist eine kostengünstige Möglichkeit zur Überwindung von 1-2 Stufen.
Freie Gehwege: Ist der Gehweg nicht passierbar, müssen gefährliche Umwege über die Straße genommen werden. Besonders parkende Autos und Mülltonnen/-säcke blockieren häufig den Weg.
So klappt es besser:
- Parken Sie ihr Auto nur auf ausgewiesenen Stellen und nicht auf dem Gehweg
- Achten Sie bei der Bereitstellung Ihrer Mülltonne/ Ihres Müllsacks oder Ihres Sperrmülls darauf, dass der Gehweg passierbar bleibt (auch für Rollstuhlfahrer*innen und Familien mit Kinderwägen)
- Stellen Sie nur das auf den Gehweg, was zwingend notwendig erscheint (z.B. Mülltonne am Abend vor der Leerung) und achten Sie darauf, dass ausreichend Platz zur Verfügung steht, um das Hindernis zu umgehen, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen
Zugestellte Leitlinien: Blinde, beziehungsweise sehbehinderte Menschen sind auf die Bodenindikatoren angewiesen. Meistens werden taktile (tastbare) Bodenleitsysteme eingesetzt. Diese helfen ihnen bei der Orientierung und gewährleisten ein sicheres Vorankommen im Straßenverkehr. Können diese allerdings nicht wahrgenommen werden, da beispielsweise ein Auto oder ein Gegenstand darauf abgestellt ist (z.B. Koffer, Werbe-Aufsteller, Mülltonne, etc.), so ist der betroffene Mensch dazu angehalten, gefährliche Umwege auf sich zu nehmen.
Leitstreifen können mit dem weißen Stock ertastet werden und leiten die Person zu bestimmten Zielen (z.B. zu einem Bahnhof)
Bodenindikatoren mit Noppen (Aufmerksamkeitsfelder) weisen die betroffene Person auf eine mögliche Gefahrenquelle hin oder eine Abzweigung.
So klappt es besser:
- Vergewissern Sie sich, dass Sie nicht selbst auf einem taktilen Bodenleitsystem stehen.
- Stellen Sie keine Gegenstände auf das Leitsystem
- Kontrollieren Sie nach dem Abstellen Ihres Autos, ob Sie nicht versehentlich auf einem taktilen Leitsystem geparkt haben