Im Bereich des Feuerwehrwesens werden die Gemeinden insbesondere bei Beschaffungen und sonstigen wichtigen Angelegenheiten unterstützt und beraten. Für die Bewältigung von Großschadenslagen und Katastrophen steht Ausstattung von Bund, Land und Kreis zur Verfügung, die zu verwalten ist. Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes stehen Ihnen in allen Angelegenheiten des Aufgabenspektrums Ausländerbehörde, Aufnahme von Flüchtlingen, Einbürgerungen, Lebenspartnerschaften, Namensänderungen, Personenstandsrecht, Standesamtsaufsicht, Staatsangehörigkeitswesen, Leistungen für Flüchtlinge, Eingliederung von Spätaussiedlern, Gewerbe-, Gaststätten- und Kreispolizeirecht, Waffen- und Sprengstoffrecht sowie Versammlungsrecht gerne zur Verfügung.