Als untere Baurechtsbehörde ist das Baurechtsamt für die Gemeinden des Enzkreises, ausgenommen die Große Kreisstadt Mühlacker mit der Gemeinde Ötisheim, die Stadt Neuenbürg und Birkenfeld zuständig.
Aufgabe der Bußgeldbehörde ist die Aufklärung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Enzkreis. Ausgenommen hiervon sind allerdings die im Zuständigkeitsbereich der Großen Kreisstadt Mühlacker begangenen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.
Das Verkehrsamt besteht aus den Sachgebieten Führerscheinstelle, Kraftfahrzeugzulassungsstelle, Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Radwege und Verkehrserziehung, Straßenverkehrsrecht und Straßenbau.