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Ausländerbehörde

Die Hauptaufgabe der Ausländerbehörde ist die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln.

Ausländerrecht allgemein

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Aufenthatsrechts der Bundesrepublik Deutschland sind das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU. Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt, von Drittstaatsangehörigen.

Das Freizügigkeitsgesetz/EU wird auf Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen angewandt.

Aufenthaltszwecke

Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind:

  • Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit (für selbständig Tätige und nicht selbständige Beschäftigte)
  • familiäre Gründe
  • völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe

Hinzu kommen noch besondere Aufenthaltsrechte, beispielsweise das Recht auf Wiederkehr und Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche.

Hinweis:
In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz nicht genannten Aufenthaltszweck erteilt werden.

Der elektronische Aufenthaltstitel

  • Die Ausländerbehörden können den eAT nicht selbst ausstellen. Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von ungefähr 4 bis 6 Wochen. Die Ausländerbehörde kann künftig Aufenthaltstitel nicht mehr sofort bei der Vorsprache verlängern.
  • Bei der Neuerteilung oder Verlängerung des Nationalpasses muss ein neuer eAT ausgestellt werden. Die Gültigkeit des eAT wird an die Gültigkeit des Nationalpasses angeglichen (maximal 10 Jahre). Sie sollten sich rechtzeitig mit dem Konsulat Ihres Heimatlandes in Verbindung setzen und den Pass verlängern lassen oder einen neuen Pass beantragen.
  • Die Verwaltungsgebühren für den eAT sind bei der Antragstellung zu bezahlen. 
  • Vor der Aushändigung des eAT erhalten Sie auf dem Postweg einen Brief der Bundesdruckerei mit der Transport-PIN, dem persönlichen Entsperrschlüssel (PUK) sowie einem Sperrkennwort. Bewahren Sie dieses Schreiben bitte sorgfältig auf

Elektronische Aufenthaltstitel (eAT) beantragen


Einreise- und Aufenthaltstitel

Förderung der Integration

Für eine gute Integration sind Sprachkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung maßgebende Voraussetzungen.
Das Absolvieren eines Integrationskurses ist deshalb von großer Bedeutung.

Förderung der Integration

Verpflichtungserklärungen und Besuchsaufenthalte

Bei Ausländerinnen und Ausländern, die zur Einreise ins Bundesgebiet ein Visum benötigen, ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung (VE) durch eine im Bundesgebiet ansässige Person (Einladende/r) erforderlich. Wer der Visumspflicht unterliegt, erfahren Sie neben weiteren Informationen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes oder direkt bei uns.

Die Prüfung der Verpflichtungserklärung durch die Ausländerbehörde unterliegt einem vorgeschriebenen und umfangreichen Verfahren, in welchem insbesondere die Bonität des / der Einladenden unter Berücksichtigung von Pfändungsfreigrenzen sowie Einkommens- und Wohnverhältnisse ermittelt werden müssen.

Verpflichtungserklärung abgeben


Ausländerbehörde E-Mail: auslaenderbehoerde@enzkreis.de

Zuständigkeit nach Buchstaben


A – Ak                                Frau Wenninger       07231 308-9452

Ala                                      Herr Gerber             07231 308-9615

Alb – Alh                            Frau Braun               07231 308-9718

Ali                                       Herr Gerber             07231 308-9615

Alj - All                               Frau Zweifel             07231 308-9339

Alm                                    Frau Schuster          07231 308-9591

Aln - Alsa                           Herr Demel              07231 308-9727

Alsb – Alti                          Frau Jasharov          07231 308-9593

Altj – Alz                            Frau Hoser               07231 308-9714

Am – Ay                             Frau Wenninger       07231 308-9452

Az - Bo                               Frau Wüst                07231 308-9217

Bp - Di                               Frau Gassmann       07231 308-9212

Dj - Ga                               Frau Braun               07231 308-9718

Gb – H                               Frau Pfeil                 07231 308-9219

I – Ka                                 Herr Gerber             07231 308-9615

Kb – Kz                              Frau Schuster          07231 308-9591

L - Moh                              Frau Hoser               07231 308-9714

Moi - Pa                             Frau Zweifel             07231 308-9339

Pb – Sah                            Herr Ihli                    07231 308-9130

Sai - Sz                              Herr Demel              07231 308-9727

T – Z                                  Frau Jasharov          07231 308-9593



Frau Zweifel                       07231 308-9339        Erkennungsdienstliche Behandlung 

Frau Di Franco                   07231 308-9719        Visa

Herr Studer                        07231  308-9612       JVA Heimsheim

Frau Knodel                       07231  308-9450       Verpflichtungserklärung

Frau Krüger                        07231  308-9434       Verpflichtungserklärung

Frau Weickenmeier           07231  308-9502       Sachgebietsleiterin Ausländerbehörde