Digitalisierung
Wussten Sie schon, dass ab dem 01.01.2022 baurechtliche Anträge (Bauantrag, Bauantrag im vereinfachten Verfahren, Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung, Antrag auf Bauvorbescheid) digital eingereicht werden können?
Eine Unterschrift (handschriftlich oder eine qualifizierte Signatur durch den Entwurfsverfasser*in oder Bauherr*in) ist nicht erforderlich.
Für die digitale Einreichung stehen derzeit folgende Möglichkeiten offen:
- Per E-Mail mit pdf-Anhängen an das jeweils örtliche Bauamt der Gemeinde/Stadt im Enzkreis*
- Über Service BW (www.service-bw.de; Voraussetzung ist, dass die jeweilige Stadt/Gemeinde die entsprechende Antragsart über Service BW freigeschalten hat);
*Dies gilt nicht für die Gemeinden Birkenfeld und Ötisheim sowie für die Städte Mühlacker und Neuenbürg, da diese jeweils eine eigene Baurechtsbehörde haben.
Vorgabe der Dateibezeichnungen von pdfs:
Außer Unterstrich („_“) und Minus („-“) sind kein Punkt und keine anderen Sonderzeichen (+ ( ) & % $ @ # * § <> ! ? „ , ; [ ] | ^ °) im Dateinamen erlaubt.
Die Bezeichnungen sind möglichst einfach und aussagekräftig vorzunehmen (keine Datumsangaben oder interne Vorgangsbezeichnungen).
Hierzu folgende Vorgaben und beispielhafte Benennungen:
- Antragsformular
- Baubeschreibung
- Bauleitererklärung
- Zeichnerischer Teil Lageplan
- Schriftlicher Teil Lageplan
- Abstandsflächenplan
- Grundrisse
- Grundriss Untergeschoss
- Grundriss Erdgeschoss
- Grundriss Obergeschoss
- Grundriss Dachgeschoss
- Ansichten
- Ansichten Ost und West
- Ansicht Nord
- Grundrisse und Ansichten
- Ansichten und Schnitt
- Darstellung Entwässerung
- Unterlagen Wärmepumpe
- Zustimmungserklärung Nachbar
- Betriebs- und Nutzungsbeschreibung
- Straßenabwicklung
- Standsicherheitsnachweis
- Einmessbescheinigung Schnurgerüst
- Wasserwirtschaftliches Gutachten HQ100
- Haftungsverzichtskerlärung Forst
- Abfallverwertungskonzept Abbruch
- Eingrünungsplan